Betreff
Beitritt der Stadt Eisenach zum Zweckverband "Kommunaler Energiezweckverband Thüringen" (KET)
Vorlage
1054-StR/2012
Aktenzeichen
20.1/812801
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

Der Stadtrat stimmt dem Beitritt zum Zweckverband „Kommunaler Energiezweckverband Thüringen“ (KET) auf der Grundlage der beigefügten Verbandssatzung zu. Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Schritte durchzuführen.


Begründung:

 

E.ON beabsichtigt, seine an der E.ON Thüringer Energie AG (nachfolgend ETE genannt) gehaltenen Aktien an die kommunale Seite zu veräußern. Hierzu ist E.ON in Verhandlungen mit der KEBT AG getreten.

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der KEBT AG vom 18. Juli 2012 wurde mit 98,8 % Mehrheit der Beschluss gefasst, für einen möglichen Erwerb der durch E.ON an der ETE gehaltenen Aktien einem Energiezweckverband beizutreten. Dieser soll 53 % der ETE-Aktien von E.ON erwerben.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt und das Thüringer Innenministerium wurden mit Beginn der Verhandlungen mit dem Ziel, einen Energiezweckverband zu bilden, einbezogen.

Auf der Grundlage der gegebenen Ausgangssituation und im Ergebnis des Diskussions­prozesses mit dem Thüringer Innenministerium und dem Thüringer Landesverwaltungsamt wurde eine Lösung angestrebt, die sich in der beigefügten Verbandssatzung, Stand 15.10.2012, widerspiegelt. Es wird angestrebt, dass alle kommunalen Aktionäre der KEBT AG, Mitglied im Zweckverband werden. Die Städte Bleicherode, Bad Sulza, Hild­burghausen, Langewiesen und Weimar nehmen derzeit am Gründungsverfahren des Zweckverbands KET teil.

Die Gemeinden, die Mitglied im KET werden, übertragen diesem ihre Anteile an der KEBT AG. Beim Ausscheiden eines Verbandsmitglieds erhält dieses seine eingelegte Betei­ligung vom Zweckverband zurück. Gleichzeitig wird ein gesonderter Auseinandersetzungs­vertrag über die durch den Zweckverband hinzu erworbenen Beteiligungen (ETE-Aktien) getroffen.

Zur Bestimmung des Kaufpreises wird derzeit durch Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft eine umfangreiche Unternehmensbewertung (Untersuchung der rechtlichen, steuerlichen und finanzwirtschaftlichen Situation der ETE) durchgeführt. Auf dieser Basis werden die Finanzierungsmöglichkeiten mit Blick auf ihre Genehmigungsfähigkeit geprüft und mit dem Innenministe­rium/Landesverwaltungsamt abgestimmt.

Der Zweckverband soll sich aus den Dividenden der erworbenen ETE-Aktien finanzieren. Dividenden auf die durch das jeweilige Verbandsmitglied eingebrachten Anteile an der KEBT AG werden grundsätzlich ausgeschüttet. Die Höhe wird durch Beschluss der Ver­bandsversammlung festgelegt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf Verbandssatzung (Stand: 15.10.2012)