I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der
Stadtrat stimmt dem Beitritt zum Zweckverband „Kommunaler Energiezweckverband
Thüringen“ (KET) auf der Grundlage der beigefügten Verbandssatzung zu. Die
Oberbürgermeisterin wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Schritte
durchzuführen.
Begründung:
E.ON beabsichtigt, seine an der
E.ON Thüringer Energie AG (nachfolgend ETE genannt) gehaltenen Aktien an die
kommunale Seite zu veräußern. Hierzu ist E.ON in Verhandlungen mit der
KEBT AG getreten.
Auf der außerordentlichen
Hauptversammlung der KEBT AG vom 18. Juli 2012 wurde mit 98,8 %
Mehrheit der Beschluss gefasst, für einen möglichen Erwerb der durch E.ON an
der ETE gehaltenen Aktien einem Energiezweckverband beizutreten. Dieser soll
53 % der ETE-Aktien von E.ON erwerben.
Das Thüringer
Landesverwaltungsamt und das Thüringer Innenministerium wurden mit Beginn der
Verhandlungen mit dem Ziel, einen Energiezweckverband zu bilden, einbezogen.
Auf der Grundlage der gegebenen
Ausgangssituation und im Ergebnis des Diskussionsprozesses mit dem Thüringer
Innenministerium und dem Thüringer Landesverwaltungsamt wurde eine Lösung
angestrebt, die sich in der beigefügten Verbandssatzung, Stand 15.10.2012,
widerspiegelt. Es wird angestrebt, dass alle kommunalen Aktionäre der KEBT AG,
Mitglied im Zweckverband werden. Die Städte Bleicherode, Bad Sulza, Hildburghausen,
Langewiesen und Weimar nehmen derzeit am Gründungsverfahren des Zweckverbands
KET teil.
Die Gemeinden, die Mitglied im
KET werden, übertragen diesem ihre Anteile an der KEBT AG. Beim
Ausscheiden eines Verbandsmitglieds erhält dieses seine eingelegte Beteiligung
vom Zweckverband zurück. Gleichzeitig wird ein gesonderter Auseinandersetzungsvertrag
über die durch den Zweckverband hinzu erworbenen Beteiligungen (ETE-Aktien) getroffen.
Zur Bestimmung des Kaufpreises
wird derzeit durch Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine
umfangreiche Unternehmensbewertung (Untersuchung der rechtlichen, steuerlichen
und finanzwirtschaftlichen Situation der ETE) durchgeführt. Auf dieser Basis
werden die Finanzierungsmöglichkeiten mit Blick auf ihre Genehmigungsfähigkeit
geprüft und mit dem Innenministerium/Landesverwaltungsamt abgestimmt.
Der Zweckverband soll sich aus
den Dividenden der erworbenen ETE-Aktien finanzieren. Dividenden auf die durch
das jeweilige Verbandsmitglied eingebrachten Anteile an der KEBT AG werden
grundsätzlich ausgeschüttet. Die Höhe wird durch Beschluss der Verbandsversammlung
festgelegt.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf Verbandssatzung (Stand: 15.10.2012)