I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die 2. Änderung
der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkhäuser in der Stadt Eisenach vom
06.11.2009, zuletzt geändert am 28.06.2010.
Die
Stadtverwaltung wird ermächtigt für Marketingmaßnahmen zu den beiden
Parkhäusern über jährlich insgesamt 5.000,00 € zu verfügen
Begründung:
Im beschlossenen und genehmigten Haushaltssicherungskonzept der Stadt Eisenach ist unter der laufenden Nummer 041 festgelegt, dass im City-Parkhaus die Parkgebühren für die Dauerparker mit der Maßgabe geändert werden, dass die bisherigen Zeitzonen 2 und 3 zusammengefasst werden zu einer Zeitzone. Diese neue Zeitzone – unter II.I.II – Benutzungsentgelt/Entgeltermäßigung, Punkt 3, Zeitzone 2 in der Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung zu finden – ist gültig von Montag bis Freitag. Das monatliche Entgelt beträgt 42,50 €. Das bisherige Jobticket entfällt. Die Änderung soll zum 01.01.2013 in Kraft treten.
Die Erhöhung der Dauerparkplätze um jeweils 10 Stellplätze in den beiden Parkhäusern ist bereits realisiert, um auch zukünftig eine größtmögliche und kontinuierliche Auslastung durch Dauerparker zu erzielen.
Das Hauptaugenmerk muss aber weiterhin auf einer stetigen Steigerung der Frequentierung und Nutzungszeit durch Kurzparker liegen. Dazu sollen verstärkt Marketingmaßnahmen durchgeführt werden. Diese können vielfältiger Natur sein (Plakate, Aktionen, Aufsteller etc.). Hierzu werden jährlich maximal 5.000 € (das entspricht ca. 1,5% der geplanten jährlichen Einnahmen) eingesetzt.
Die Aufwendungen für diese Maßnahmen finanzieren sich aus den zu erwartenden Mehreinnahmen selbst – bereits bei nur fünf neuen Nutzern und einer täglichen Parkzeit von zwei Stunden in jedem Parkhaus ist die Kostendeckung erreicht.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Benutzungs- und Entgeltordnung
Anlage 2 - Fließtext