Betreff
2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkhäuser in der Stadt Eisenach
Vorlage
1056-StR/2012
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkhäuser in der Stadt Eisenach vom 06.11.2009, zuletzt geändert am 28.06.2010.

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt für Marketingmaßnahmen zu den beiden Parkhäusern über jährlich insgesamt 5.000,00 € zu verfügen

 

 

 


Begründung:

 

Im beschlossenen und genehmigten Haushaltssicherungskonzept der Stadt Eisenach ist unter der laufenden Nummer 041 festgelegt, dass im City-Parkhaus die Parkgebühren für die Dauerparker mit der Maßgabe geändert werden, dass die bisherigen Zeitzonen 2 und 3 zusammengefasst werden zu einer Zeitzone. Diese neue Zeitzone – unter II.I.II – Benutzungsentgelt/Entgeltermäßigung, Punkt 3, Zeitzone 2 in der Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung  zu finden – ist gültig von Montag bis Freitag. Das monatliche Entgelt beträgt 42,50 €. Das bisherige Jobticket entfällt. Die Änderung soll zum 01.01.2013 in Kraft treten.

 

Die Erhöhung der Dauerparkplätze um jeweils 10 Stellplätze in den beiden Parkhäusern ist bereits realisiert, um auch zukünftig eine größtmögliche und kontinuierliche Auslastung durch Dauerparker zu erzielen.

 

Das Hauptaugenmerk muss aber weiterhin auf einer stetigen Steigerung der Frequentierung und Nutzungszeit durch Kurzparker liegen. Dazu sollen verstärkt Marketingmaßnahmen durchgeführt werden. Diese können vielfältiger Natur sein (Plakate, Aktionen, Aufsteller etc.). Hierzu werden jährlich maximal 5.000 € (das entspricht ca. 1,5% der geplanten jährlichen Einnahmen) eingesetzt.

 

Die Aufwendungen für diese Maßnahmen finanzieren sich aus den zu erwartenden Mehreinnahmen selbst – bereits bei nur fünf neuen Nutzern und einer täglichen Parkzeit von zwei Stunden in jedem Parkhaus ist die Kostendeckung erreicht.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Benutzungs- und Entgeltordnung

Anlage 2 - Fließtext