I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach wählt:
Herrn/Frau ....................................................zum
stellvertretenden stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses der
Stadt Eisenach.
Begründung:
Im § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eisenach ist geregelt, welche stimmberechtigten Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss angehören. Des Weiteren ist im § 3 Abs. 5 festgelegt, dass für jedes stimmberechtigte und beratende Mitglied von der entsendenden Stelle ein Stellvertreter zu benennen ist.
Frau Manuela Hohmann, welche auf Vorschlag des Stadtjugendringes stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach war, hat ihr Mandat aus persönlichen Gründen niedergelegt. Deshalb wird eine Neuwahl erforderlich.
Der Stadtjugendring schlägt als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied Frau Jana Hering vor.