I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
die 14. Änderung
zur Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage.
Begründung:
Zu 1.)
Mit der Änderung der Geschäftsordnung soll
gewährleistet werden, dass die Belange der Ortsteile stärker in das Bewusstsein
des Stadtrates und der Öffentlichkeit gerückt werden können. Dadurch kann eine
noch stärkere Einbeziehung der Belange der Ortsteile in die Arbeit des
Stadtrates und seiner Ausschüsse ermöglicht werden.
Die Beantwortung der Anfragen im Rahmen
einer Stadtratssitzung stellt gleichzeitig sicher, dass den Ortsteilen
gleichberechtigt zu den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie dem Stadtrat eine
entsprechende Aufmerksamkeit zuteil werden kann. Aus diesem Grunde soll das
Verfahren für Anfragen durch Einwohnerinnen und Einwohner sowie durch Stadträte
analog zur Anwendung kommen.
Das Fragerecht der Ortsteilbürgermeister
beschränkt sich auf die Belange des betroffenen Ortsteils.
Die Einführung einer Anfrage der
Ortsteilbürgermeister ist rechtlich möglich und obliegt der Entscheidung des
Stadtrates. Hierzu ist eine Anpassung der Geschäftsordnung erforderlich. Das Verfahren
ist mit den Ortsteilbürgermeistern abgestimmt.
Anlagenverzeichnis:
14. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach
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