hier: Bestellung eines Verbandsrates
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Herr/Frau
……………………
wird zum
Verbandsrat der Stadt Eisenach im Trink- und AbwasserVerband
Eisenach-Erbstromtal bestellt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 22.11.2012 hat Herr Thomas Herrmann sein Mandat als Verbandsrat der Stadt Eisenach im Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal (TAVEE) mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 ThürKGG in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Satz 2 der Verbandssatzung entsendet jedes Verbandsmitglied neben dem gesetzlichen Vertreter weitere Verbandsräte, die durch das jeweilige Beschlussorgan zu bestellen sind. Aufgrund der Mandatsniederlegung von Herrn Herrmann ist nunmehr ein neuer Verbandsrat durch den Stadtrat der Stadt Eisenach zu bestellen. Herr Herrmann führt das Mandat bis zum Amtsantritt des neuen Vertreters gem. § 6 Abs. 4 Nr. 2 Verbandssatzung weiter aus.
Das Mandat ist durch die BfE-Fraktion zu besetzen.