Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Vermietung städtischer Dachflächen zur photovoltaischen Nutzung
Vorlage
AF-0402/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

 

1. Welche Maßnahmen sind seit dem 17.03.2010 ergriffen worden?

 

2. Wie viele Dächer städtischer Gebäude sind für diese Vorhaben geeignet?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1

 

Die neuen Dachflächen der 6. Regelschule und der Werner-Assmann-Halle wurden ausgeschrieben. Eine Vermietung der Dachflächen konnte nicht realisiert werden.

 

 

Zu 2

 

Grundsätzlich eignen sich die beiden zu Punkt 1 benannten Dachflächen, allerdings bei der Werner-Assmann-Halle mit der Einschränkung, dass vorher ein statischer Nachweis (durch Investor) zu führen ist.

 

Weitere Dachflächen werden nur bei Vorliegen von Interessenten seitens der Abt. Gebäudeunterhaltung näher untersucht, da dies einen enormen Aufwand darstellt. So muss die Ausrichtung, die Dach- bzw. Fassadengröße, Sonneneinfall und Schattenwurf berücksichtigt werden. Weiterhin ist der Neigungswinkel, die baustatische Beschaffenheit, der nächste Weg zum Anschluss ans Elektronetz und die Belastung durch Wind und Schnee zu prüfen. Auch ist zu beachten, dass nicht jede geeignete Fläche vermietet werden kann, da auch denkmalschutzrechtliche Belange zu beachten sind.