I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
die Benutzungs- und
Entgeltordnung der Stadt Eisenach für Bürger- und Verwaltungsräume,
Kultureinrichtungen, Schulen und Festplätze
Begründung:
Im beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist unter der lfd. Nr. 045 festgelegt, das für die Vermietung städtischer Immobilien eine einheitliche Richtlinie erlassen werden soll. Mit der zur Beschlussfassung vorliegenden Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Eisenach für Bürger- und Verwaltungsräume, Kultureinrichtungen, Schulen und Festplätze wurde diesem Erfordernis Rechnung getragen.
Im ersten Teil (§§ 1-14) werden allgemeinverbindliche Regelungen festgelegt. Im zweiten Teil (§§ 15-26) werden in vier Abschnitten die Entgelte und sofern erforderlich ergänzende Regelungen der Nutzungsobjekte festgesetzt.
Durch die Regelung in § 12 Abs. 5 ist in jedem Fall sichergestellt, dass die Betriebskosten erwirtschaftet werden.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Eisenach für Bürger- und Verwaltungsräume, Kultureinrichtungen, Schulen und Festplätze