Betreff
Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Eisenach für Bürger- und Verwaltungsräume, Kultureinrichtungen, Schulen und Festplätze, hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
1069-StR/2012
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Eisenach für Bürger- und Verwaltungsräume, Kultureinrichtungen, Schulen und Festplätze

 


Begründung:

 

Im beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist unter der lfd. Nr. 045 festgelegt, das für die Vermietung städtischer Immobilien eine einheitliche Richtlinie erlassen werden soll. Mit der zur Beschlussfassung vorliegenden Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Eisenach für Bürger- und Verwaltungsräume, Kultureinrichtungen, Schulen und Festplätze wurde diesem Erfordernis Rechnung getragen.

 

Im ersten Teil (§§ 1-14) werden allgemeinverbindliche Regelungen festgelegt. Im zweiten Teil (§§ 15-26) werden in vier Abschnitten die Entgelte und sofern erforderlich ergänzende Regelungen der Nutzungsobjekte festgesetzt. 

 

Durch die Regelung in § 12 Abs. 5 ist in jedem Fall sichergestellt, dass die Betriebskosten erwirtschaftet werden.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Eisenach für Bürger- und Verwaltungsräume, Kultureinrichtungen, Schulen und Festplätze