Betreff
Bildung eines Unterausschusses des Jugendhilfeausschusses zur Erarbeitung eines Zukunftskonzeptes für die jugendpolitischen Ziele der Stadt Eisenach bis zum Jahr 2020
Vorlage
1070-JHA/2012
Aktenzeichen
51.2 JHA BV
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die Bildung eines Unterausschusses. Die Bildung des Unterausschusses erfolgt mit dem Ziel der Erarbeitung eines Zukunftskonzeptes für den Bereich der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes (Jugendförderung),  das die jugendpolitischen Ziele für diesen Bereich definiert und detailliert aufzeigt, welche Angebote von wem und zu welchen Kosten voraussichtlich bis zum Jahr 2020 geeignet und notwendig sind.

Dem Unterausschuss sollen:

·         drei Vertreter/innen der im Jugendhilfeausschuss vertretenen Fraktionen des Stadrates oder unter Anrechnung auf diese Zahl auch andere in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer,

  • auf Vorschlag der Liga der Wohlfahrtsverbände ein/-e Vertreter/ -in, der in der Stadt Eisenach wirkenden und anerkannten Wohlfahrtsverbände, 
  • auf Vorschlag des Stadtjugendringes Eisenach e.V. ein/-e Vertreter/ -in, der in der Stadt Eisenach wirkenden und anerkannten Jugendverbände und
  • als beratende und geschäftsführende Mitglieder zwei Vertreter/innen der Verwaltung des Jugendamtes  angehören

Die Benennung der VertreterInnen soll bis spätestens 02.01.2013 in der Verwaltung des Jugendamtes vorliegen.

Sollte eine der benannten Gruppen keine/ -n Vertreter/ -in entsenden, entfällt der Platz ersatzlos. Zu bestimmten Sachverhalten können weitere erfahrene Fachkräfte beratend hinzu gezogen werden.

Den Vorsitz des Unterausschusses soll ein stimmberechtigtes Mitglied haben, dass vom Jugendhilfeausschuss bestimmt wird.

Die Sitzungen des Unterausschusses sind nicht öffentlich.

Die Arbeit des Unterausschusses ist bis 31.12. 2013 zeitlich befristet.

 


II. Begründung

 

Im Haushaltssicherungskonzept der Stadt Eisenach 2012 bis 2022  (in der  Fassung des Stadtratsbeschlusses vom 26.09.2012) wird Folgendes festgestellt: 

„Die Stadt Eisenach hat eine über dem Thüringen- und Bundesdurchschnitt liegende ‚Ju-gendarbeitsquote’. Damit wird das Verhältnis von in der öffentlichen Jugendhilfe Vollbeschäf-tigten zur Anzahl der in der Stadt ansässigen Anzahl von Kindern und Jugendlichen bezeichnet. Diese Leistungen und Angebote werden nicht allein von der Stadt, sondern auch von einer Vielzahl von freien Trägern erbracht. Im Haushaltsplan 2012 sind hierfür insgesamt 758.820 € eingestellt.

Diese bundesweite Spitzenstellung kann bei der äußerst angespannten Finanzlage der Stadt in Zukunft nicht mehr gehalten werden.

Hinzu kommt, dass aufgrund der prognostizierten Überalterung der Bevölkerung und des überdurchschnittlichen Rückgangs der Zahl von Kindern und Jugendlichen die derzeit bestehenden Angebote schon deshalb auf den Prüfstand gestellt werden müssen.

Aufgrund vertraglicher Bindungen mit den freien Trägern sind kurzfristige Einsparungen auf diesem Sektor nicht realisierbar.“ (Quelle HSK, 26.09.2012)

 

Ausgehend von diesen Feststellungen ergeht im Haushaltssicherungskonzept folgender Auftrag an die Stadtverwaltung:

„Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, ein Zukunftskonzept zu erarbeiten, das die jugendpolitischen Ziele bis zum Jahr 2020 definiert und detailliert aufzeigt, welche Angebote von wem und zu welchen Kosten in der Zukunft noch gemacht werden sollen.“

 

Der Jugendhilfeausschuss als Teil des Jugendamtes gem. § 70 Abs. 1 SGB VIII muss sich mit den Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, mit der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe gem. § 71 SGB VIII befassen.

Die § 5 Abs. 2, 3 und 4 a) bis d)  der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eisenach vom 27.04.2007 sehen umfangreiche eigene Planungs- sowie Beteiligungs- und Anhörungsrechte des Jugendhilfeausschusses zu Beschlussfassungen des Stadtrates in Fragen der Jugendhilfe vor.

Darüber hinaus müssen entsprechend § 80 SGB VIII und § 5 Abs. 5  der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eisenach die im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe frühzeitig an der örtlichen Jugendhilfeplanung beteiligt werden.   

 

Der Rahmen der Ausschusssitzungen ist aufgrund der vielschichtigen Aufgabenstellung zur Erarbeitung eines Entwurfs für ein komplexes und langfristiges Zukunftskonzept nicht geeignet. Deshalb soll gemäß § 7 Abs. 3 der  Satzung des Jugendamtes der Stadt Eisenach und § 14 der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses ein Unterausschuss gebildet werden, der sich intensiv mit der Vorberatung zu einem solchen Zukunftskonzept beschäftigt.

 

Der Auftrag aus dem Haushaltssicherungskonzept  lehnt sich am Deckungskreis 040 des Haushaltes an. Dieser umfasst die Gruppierung ‚Zuschüsse an Vereine’ (der Kinder- und Jugendhilfe). Deshalb wird bei der Zielstellung und den Inhalten davon ausgegangen, dass sich das Zukunftskonzept vor allem an den Leistungsbereichen Jugendarbeit, Jugendver-bandsarbeit, Jugendsozialarbeit und dem erzieherischen Jugendschutzes (Jugendförderung) orientiert.

 

Die Anzahl der Mitglieder ist bewusst ungerade gewählt und orientiert sich an der Fünftel- Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses. Diese paritätische Besetzung stellt eine angemessene, frühzeitige Beteiligung der Gebietskörperschaft und der wichtigsten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe (Liga als Vertreter der Wohlfahrtsverbände und Stadtjugendring als Vertreter von 16 Jugendverbänden) sicher. Die ungerade Besetzung sichert in strittigen Fragen innerhalb des Unterausschusses eine demokratische Meinungsbildung.

Die Verwaltung des Jugendamtes ist mit insgesamt zwei beratenden bzw. geschäftsführenden Mitarbeitern vertreten.

 

Die zeitliche Befristung bis Ende 2013 ergibt sich aus der Vorgabe im Stadtratsbeschluss zum Haushaltssicherungskonzept.