Betreff
Förderung des Kindertreffs Eisenach Nord im Jahr 2013
Vorlage
1071-JHA/2012
Aktenzeichen
51.2 JHA BV Kitr
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die Förderung von Personalkosten für die Betreuung des Kindertreffs Eisenach Nord beim Arbeiter- Samariter- Bund Kreisverband Eisenach e.V. in Form eines Festbetragszuschusses in Höhe von 16.100,00 € für den Zeitraum vom 01.04.2013 bis zum 31.12.2013 unter Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes, insbesondere der Bewilligung der beantragten  Ausgabe in der Haushaltsstelle 46081.71800.


II. Begründung

 

Der Stadt Eisenach als Träger der öffentlichen Jugendhilfe obliegt die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung entspr. § 79, Abs.1 SGB VIII einschließlich der rechtzeitigen und ausreichenden Bereitstellung erforderlicher Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen ( § 79, Abs.2 SGB VIII).

Rechtsgrundlage für die Förderung bilden der § 4 Abs.3 SGB VIII (Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe), §§ 11- 14 SGB VIII (Leistungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit und des erzieherischen Jugend-schutzes) und § 74 SGB VIII (Förderung der freien Jugendhilfe), sowie der § 16 ThürKJHAG (Förderung der Jugendarbeit). 

 

Entsprechend § 71 Abs.2 SGB VIII befasst sich der Jugendhilfeausschuss insbesondere mit der Förderung der freien Jugendhilfe und ist deshalb zuständiges Gremium.

 

Der Kindertreff ist ein wohnortnahes, stadtteilorientiertes Haus. Träger des Kindertreffs Eisenach Nord ist die Stadt Eisenach. Die personelle Absicherung erfolgt seit 1998, durch den ASB KV Eisenach e.V.; die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb obliegt der Stadt Eisenach. 

Die Nutzergruppe des Kindertreffs sind überwiegend Kinder aus sozial benachteiligten Familien. Im Normalbetrieb nutzen täglich etwa 30- 40 Kinder und Jugendliche die Einrichtung. Die regelmäßigen Stammnutzer (30) sind zu 70 % im Alter von 6 - 14 Jahren, wobei der Kern im Alter von 6-12 Jahren ist. Zunehmend nutzen den Treff auch jüngere Kinder unter 6 Jahren (ca. 15 %) mit ihren älteren Geschwistern. Aus aufsichts- und haftungsrechtlichen Gründen ist deshalb eine kontinuierliche Aufsicht dringend notwendig.

Hinsichtlich der familiären und sozialen Situation der Nutzergruppe liegt der Schwerpunkt der Arbeit in der Bereitstellung notwendiger Grundbedarfe wie erzieherischer Betreuung und emotionaler Zuwendung, der Versorgung mit (warmen) Mahlzeiten - seit einigen Jahren befindet sich eine unverzichtbare Außenstelle der Suppenküche der Diako Westthüringen gGmbH in den Räumlichkeiten des Kindertreffs -, Angebote von Second- Hand Kleidung, Hilfen bei der Alltagsbewältigung und Aneignung lebenspraktischer Fähigkeiten sowie der Schaffung von Alternativen zu kommerziellen Freizeitangeboten. Damit bietet der Treff im Besonderen gesellschaftliche Teilhabe- und Treffmöglichkeiten für die Kinder  und darüber hinaus niederschwellige Angebote zu Kontaktmöglichkeiten zu den Eltern.

 

Nach Einschätzung des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) des Jugendamtes besuchen den Treff regelmäßig sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Kinder aus kinderreichen Familien, die durch den ASD begleitet werden.

Würde die enge Zusammenarbeit mit der Pädagogin dieser Einrichtung sowie die niederschwelligen Angebote für die Kinder nicht mehr gewährleistet werden, wären in Einzelfällen zwingend andere sozialpädagogische Angebote unvermeidlich, um das Kindeswohl einzelner Kinder zu gewährleisten.

Aktuell und konkret würde dies bedeuten, dass für 6 Kinder  Angebote der flexiblen ambulante Hilfen oder eine begleitende sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) in der Familie mit mindestens 5 Fachleistungsstunden/ Woche, für eine Familie (10 Kinder) eine SPFH mit mindestens 5 Fachleistungsstunden/ Woche, für 7 Kinder teilstationäre Hilfen sowie im schlimmsten Fall für 2 Kinder stationäre Hilfen angezeigt wären.

Geht man auf der Basis der notwendigen Hilfen von einem (nur) halbjährlichen Unterstützungsbedarf für diese Familien aus, entstünden der Stadt Eisenach Kosten in Höhe von etwa 138.855,00 €. Diese intensiven sozialpädagogischen Maßnahmen  sind nur durch die Betreuung der Kinder im Kindertreff und die bereits erwähnte enge Zusammenarbeit desselben mit dem ASD aktuell nicht erforderlich bzw. können so vermieden werden, was vor allem den Familien zugute kommt; letztendlich jedoch auch das Haushaltsvolumen der Stadt Eisenach maßgeblich (s.o.)entlastet.

 

Der vorliegende Antrag wurde fristgerecht zum 02.06.2012 gestellt und nach Maßgabe der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ von der Verwaltung auf Vollständigkeit und auf Korrektheit geprüft.

 

Die beantragte Förderung in Höhe von 16.100,00 wird für Personalkosten für die Betreuerin im Kindertreff Eisenach Nord (0,875 VZÄ= 35 Wochenstunden) benötigt.

Die Finanzierung der personellen Betreuung des Kindertreffs ist bis einschließlich März 2013  durch die GFG gGmbH gesichert. Die Miet- und Betriebskosten werden fast ausschließlich durch Spenden aufgebracht. Eine geringe Komplementärfinanzierung, insbesondere Kosten für den Eigenbetrieb und anteilige Versicherungskosten  erfolgen aus dem städtischen Haushalt, Unterabschnitt 46081. 

 

Mit seinen Angeboten hat sich der Kindertreff in den Jahren seines Bestehens zu einem unverzichtbaren sozialen Angebot im Stadtteil Eisenach Nord entwickelt. Diese Arbeit wird aus der Sicht der Verwaltung des Jugendamtes als besonders wertvoll und hinsichtlich der Förderungswürdigkeit mit der obersten Priorität eingestuft. 

Sie trägt wesentlich zur Kostenersparnis bei ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung bei. Deshalb, und um den Fortbestand des Kindertreffs aus aufsichts- und haftungsrechtlichen Gründen nicht zu gefährden, empfiehlt die Verwaltung die weitere Finanzierung der Personalstelle aus dem städtischen Haushalt. 

 

Um als Jugendhilfeverwaltung flexibel und zeitnah auf den Förderantrag des Arbeiter- Samariter- Bundes reagieren zu können, benötigt die Verwaltung die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses zu einer Förderung. Eine Förderentscheidung trägt darüber hinaus  zur Rechtssicherheit beim Träger bei.

Im Falle einer Entscheidung im Sinne des Beschlussvorschlages wird die Verwaltung dem Arbeiter- Samariter- Bund die Förderung unter Vorbehalt der Bewilligung der Haushaltsmittel, zunächst ohne Rechtsanspruch auf die beantragte Zuwendung, in Aussicht stellen. 

Aus formellen Gründen wird mit der Inaussichtstellung auch der vorzeitige Maßnahmebeginn für die beantragte Maßnahmen ab dem 01.04.2013 genehmigt. Die Genehmigung erfolgt mit dem Hinweis, dass damit kein Rechtsanspruch auf die beantragte Zuwendung begründet wird.

 

Erst nach der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss und der Genehmigung der Haushaltsausgaben wird dem Arbeiter-Samariter- Bund durch die Verwaltung der endgültige  Bescheid zugesandt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).