I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach fordert das Land auf, dafür Sorge zu tragen, dass
die Thüringer Kommunen im Jahr 2013 finanziell angemessen ausgestattet werden.
Hierbei ist insbesondere auf die spezifische Situation der Stadt Eisenach
Rücksicht zu nehmen.
Insgesamt
ergibt sich für die Stadt Eisenach durch den Kommunalen Finanzausgleich nach
derzeitigem Stand eine Einnahmeverschlechterung im Vergleich der Jahre 2012 und
2013 in Höhe von rd. 6,8 Mio. Euro. Verglichen mit dem vom Stadtrat
beschlossenen und vom Land genehmigten Haushaltssicherungskonzept fehlen
derzeit noch rd. 3,3 Mio. Euro.
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach verweist auch auf das Urteil des Thüringer
Verfassungsgerichtshofes vom 21. Juni 2005 (VerfGH 28/03), wonach die Kommunen
einen verfassungsmäßig geschützten Anspruch auf eine angemessene finanzielle
Mindestausstattung haben. Der vorliegende Gesetzentwurf würde die Auffassung
des Thüringer Verfassungsgerichtshofes verletzen.
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach hat im Dialog mit den Einwohnerinnen und Einwohnern
sowie den Unternehmen eine Vielzahl von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
beschlossen, die im Nachhinein nicht durch kurzfristige gesetzliche Regelungen
ausgehöhlt werden dürfen.
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach fordert dazu auf, der herausgehobene Funktion der
Wartburgstadt für die Region im Westen Thüringens und über die Landesgrenze
hinaus entsprechend Rechnung zu tragen.
Der
Kommunale Finanzausgleich 2013 ist im Interesse der Stadt Eisenach und ihrer
Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend nachzubessern.
Begründung:
Die Landesregierung hat einen Entwurf für den Kommunalen Finanzausgleich 2013 vorgelegt. Sollte der Entwurf unverändert vom Thüringer Landtag verabschiedet werden, müsste die Stadt Eisenach neben den bereits bekannten und im Haushaltssicherungskonzept berücksichtigten Minderzuweisungen in Höhe von 2 Mio. Euro mit weiteren Minderzuweisungen rechnen.
Eine weitere Reduzierung der finanziellen Zuweisungen durch das Land würde die Leistungsfähigkeit der Stadt grundsätzlich gefährden.
Mit der Resolution fordert der Stadtrat das Land auf, den Entwurf für ein Finanzausgleichsgesetz im Jahr 2013 im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner nachzubessern.
Anlagenverzeichnis: