Betreff
Resolution des Stadtrates der Stadt Eisenach zum kommunalen Finanzausgleich 2013
Vorlage
1078-StR/2012
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach fordert das Land auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Thüringer Kommunen im Jahr 2013 finanziell angemessen ausgestattet werden. Hierbei ist insbesondere auf die spezifische Situation der Stadt Eisenach Rücksicht zu nehmen.

 

Insgesamt ergibt sich für die Stadt Eisenach durch den Kommunalen Finanzausgleich nach derzeitigem Stand eine Einnahmeverschlechterung im Vergleich der Jahre 2012 und 2013 in Höhe von rd. 6,8 Mio. Euro. Verglichen mit dem vom Stadtrat beschlossenen und vom Land genehmigten Haushaltssicherungskonzept fehlen derzeit noch rd. 3,3 Mio. Euro.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach verweist auch auf das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 21. Juni 2005 (VerfGH 28/03), wonach die Kommunen einen verfassungsmäßig geschützten Anspruch auf eine angemessene finanzielle Mindestausstattung haben. Der vorliegende Gesetzentwurf würde die Auffassung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes verletzen.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat im Dialog mit den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie den Unternehmen eine Vielzahl von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung beschlossen, die im Nachhinein nicht durch kurzfristige gesetzliche Regelungen ausgehöhlt werden dürfen.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach fordert dazu auf, der herausgehobene Funktion der Wartburgstadt für die Region im Westen Thüringens und über die Landesgrenze hinaus entsprechend Rechnung zu tragen.

 

Der Kommunale Finanzausgleich 2013 ist im Interesse der Stadt Eisenach und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend nachzubessern.


Begründung:

 

Die Landesregierung hat einen Entwurf für den Kommunalen Finanzausgleich 2013 vorgelegt. Sollte der Entwurf unverändert vom Thüringer Landtag verabschiedet werden, müsste die Stadt Eisenach neben den bereits bekannten und im Haushaltssicherungskonzept berücksichtigten Minderzuweisungen in Höhe von 2 Mio. Euro mit weiteren Minderzuweisungen rechnen.

Eine weitere Reduzierung der finanziellen Zuweisungen durch das Land würde die Leistungsfähigkeit der Stadt grundsätzlich gefährden.

Mit der Resolution fordert der Stadtrat das Land auf, den Entwurf für ein Finanzausgleichsgesetz im Jahr 2013 im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner nachzubessern.


Anlagenverzeichnis: