Betreff
Vereinbarung zur Grundstücksmitnutzung und Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages zur Errichtung und dinglichen Sicherung von Grundwassermessstellen in den Gemarkungen Stedtfeld und Hörschel
Vorlage
1083-StR/2012
Aktenzeichen
61.21-1876-1-90/15-HWS-EA
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die Stadt Eisenach gestattet dem Freistaat Thüringen, endvertreten durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Göschwitzer Straße 41, 07745 Jena, die Mitnutzung von Grundstücken in der Gemarkung Stedtfeld, Flur 1, Flurstück- Nr. 90/15 und 91/8 sowie in der Gemarkung Hörschel, Flur 1, Flurstück- Nr. 50/2, gemäß der Übersicht in Anlage 1 für die Errichtung von Grundwassermessstellen oder als Zuwegung im Rahmen der abzuschließenden Vereinbarung entsprechend Anlage 2, befristet bis zum 31.12.2014. Die Grundstücksmitnutzung erfolgt wie in den beigefügten Lageplänen, Anlagen 3.1 bis 3.4 eingezeichnet.

2.      Die Stadt Eisenach bewilligt zur dinglichen Sicherung der dauerhaft genutzten Standorte der Grundwassermessstellen die Eintragung einer beschränkten persön-lichen Dienstbarkeit (Nutzungs- und Betretungsrecht) zu Lasten der städtischen Grundstücke für den Freistaat Thüringen. Die Ausübung der Dienstbarkeit kann Dritten überlassen werden.

3.      Die Stadt Eisenach verpflichtet mit der Vereinbarung zur Grundstücksmitnutzung  für die Durchführung der Bohrungen sowie mit dem Dienstbarkeitsvertrag den Freistaat Thüringen als Begünstigten, vor der Ausführung der Arbeiten zur Herstellung der Grundwassermessstellen, die Standorte einzumessen und den Baubeginn und die Fertigstellung anzuzeigen sowie die damit verbundenen Kosten zu tragen.

4.      Für die Mitnutzung der dauerhaft belasteten Grundstücksteilflächen zahlt der Freistaat Thüringen eine einmalige Dienstbarkeitsentschädigung. Diese beträgt bei den Grundstücksteilflächen in Bodenrichtwertzonen 10% vom gültigen Bodenrichtwert und für die Grundstücksteilflächen im Außenbereich 1,00 €/ m².

5.      Die mit der Grundbucheintragung zur dinglichen Sicherung anfallenden Kosten sowie alle anderen mit dem Gestattungsvertrag verbundenen Kosten trägt der Freistaat Thüringen als Begünstigter/Berechtigter.

6.      Der Stadtrat der Stadt Eisenasch überträgt der Oberbürgermeisterin die Zuständigkeit zum Abschluss von weiteren Gestattungsvereinbarungen mit dem Freistaat Thüringen, endvertreten durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Göschwitzer Straße 41, 07745 Jena, wenn zusätzliche Grundwassermessstellen zur hydrogeologischen Vorerkundung - Hochwasserschutz Stadt Eisenach erforderlich werden. Dabei sind die unter den Ziffern zwei bis fünf dieser Beschlussvorlage enthaltenen Vorgaben für die Grundstücksmitnutzung und dingliche Sicherung der Messstellen einzuhalten.

 


Begründung:

 

Der Freistaat Thüringen benötigt zur hydrogeologischen Vorerkundung im Rahmen der Vor-bereitung des Hochwasserschutzes der Stadt Eisenach zusätzliche  Grundwassermess-stellen im Stadtgebiet. Diese werden auf Grundstücksteilflächen der Stadt Eisenach und Dritter  errichtet. Art und Umfang der Baumaßnahme bestimmen sich nach den für diese Baumaßnahme erforderlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen. Der Freistaat Thüringen wird hier durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie , nachfolgend TLUG genannt, mit Sitz in Jena vertreten.


Auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses StR/0453/2011 vom 14.10.2011 erfolgte bereits der Abschluss der entsprechenden Vereinbarung (Bauerlaubnis) für 15 Standorte im Stadtgebiet. Weiterhin ist am 03.12.2012 der Gestattungsvertrag mit der Entgeltzahlung in Höhe von 2316,50 € abgeschlossen worden.


Im Rahmen der weiteren Planungen hat die TLUG die Errichtung drei weiterer Grundwasser-messstellen mit Schreiben vom 15.11.2012 beantragt. Dies betrifft zwei Standorte in Stedt-feld und ein Standort in Hörschel im Bereich städtischer Grundstücke:

 

Gemarkung

Lage

Flur

Flurstück- Nr.

Fläche in m²

Stedtfeld

An der Mühle

1

90/15

195

Stedtfeld

An der Mühle

1

91/8

1507

Hörschel

Unterstraße

1

50/2

1351

 

Der Inhalt der neuen Vereinbarung entspricht der bereits abgeschlossenen  Bauerlaubnisver-einbarung. Die Fachabteilungen Tiefbau und Infrastruktumanagement sind informiert und haben ihre Zustimmung mitgeteilt.

Mit der Vereinbarung gemäß Anlage 2 wird der TLUG das Baurecht bis zum 31.12.2014 (Durchführung der Bohrungen) eingeräumt. Erst wenn der Standort die entsprechende Datenabnahme zum Grundwasserpegel garantiert, erfolgt der Ausbau und die Sicherung der Messstelle mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Freistaates Thüringen.

 

Voraussetzung für den Abschluss eines langfristigen Dienstbarkeitsvertrages über den 31.12.2014 hinaus ist die Einmessung der dauerhaft verbleibenden Grundwasser-messstellen. Anhand des Messungsergebnisses erfolgt die Berechnung der einmaligen Dienstbarkeitsentschädigung für die einzelnen Messstellen. Im Bereich von Boden-richtwertzonen in den jeweiligen Flurbereichen des Stadtgebietes beträgt der Entschädigungsbetrag 10% vom zur Zeit gültigen Bodenrichtwert. Im Außenbereich gilt ein Entschädigungsbetrag von 1,00 €/ m² als vereinbart. Die Berechnung der einmaligen Entschädigung sowie die Bewilligung der Grundbucheintragung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit wird dann Bestandteil des Dienstbarkeitsvertrages zwischen der Stadt Eisenach als Grundstückseigentümerin (Dienstbarkeitsgeber) und dem Freistaat Thüringen als Nutzungsberechtigten (Dienstbarkeitsnehmer).


Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie kann nicht ausschließen, dass für das hydrogeologische Gutachten im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahme für die Stadt Eisenach weitere Standorte für Grundwasserbeobachtungsrohre erforderlich sind. Das Fachamt empfiehlt daher für den nachträglichen Abschluss von weiteren Gestattungsverein-barungen die Zuständigkeit auf die Oberbürgermeisterin zu übertragen, wie unter Ziffer sechs der Beschlussvorlage aufgenommen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Übersicht der Grundstücke
Anlage 2 - Vereinbarung
Anlage 3.1 - Flurkartenauszug, Flurstück- Nr. 90/15 und 91/8
Anlage 3.2 - Flurkartenauszug, Flurstück- Nr. 50/2
Anlage 3.3 - Übersicht Standorte Stedtfeld
Anlage 3.4 - Übersicht Standort Hörschel