I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1. Die
Stadt Eisenach gestattet dem Freistaat Thüringen, endvertreten durch die
Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Göschwitzer Straße 41, 07745
Jena, die Mitnutzung von Grundstücken in der Gemarkung Stedtfeld, Flur 1,
Flurstück- Nr. 90/15 und 91/8 sowie in der Gemarkung Hörschel, Flur 1,
Flurstück- Nr. 50/2, gemäß der Übersicht in Anlage 1 für die Errichtung von
Grundwassermessstellen oder als Zuwegung im Rahmen der abzuschließenden
Vereinbarung entsprechend Anlage 2, befristet bis zum 31.12.2014. Die
Grundstücksmitnutzung erfolgt wie in den beigefügten Lageplänen, Anlagen 3.1
bis 3.4 eingezeichnet.
2. Die
Stadt Eisenach bewilligt zur dinglichen Sicherung der dauerhaft genutzten
Standorte der Grundwassermessstellen die Eintragung einer beschränkten
persön-lichen Dienstbarkeit (Nutzungs- und Betretungsrecht) zu Lasten der
städtischen Grundstücke für den Freistaat Thüringen. Die Ausübung der
Dienstbarkeit kann Dritten überlassen werden.
3. Die
Stadt Eisenach verpflichtet mit der Vereinbarung zur Grundstücksmitnutzung für die Durchführung der Bohrungen sowie mit
dem Dienstbarkeitsvertrag den Freistaat Thüringen als Begünstigten, vor der
Ausführung der Arbeiten zur Herstellung der Grundwassermessstellen, die
Standorte einzumessen und den Baubeginn und die Fertigstellung anzuzeigen sowie
die damit verbundenen Kosten zu tragen.
4. Für
die Mitnutzung der dauerhaft belasteten Grundstücksteilflächen zahlt der
Freistaat Thüringen eine einmalige Dienstbarkeitsentschädigung. Diese beträgt
bei den Grundstücksteilflächen in Bodenrichtwertzonen 10% vom gültigen
Bodenrichtwert und für die Grundstücksteilflächen im Außenbereich 1,00 €/ m².
5. Die
mit der Grundbucheintragung zur dinglichen Sicherung anfallenden Kosten sowie
alle anderen mit dem Gestattungsvertrag verbundenen Kosten trägt der Freistaat
Thüringen als Begünstigter/Berechtigter.
6. Der
Stadtrat der Stadt Eisenasch überträgt der Oberbürgermeisterin die
Zuständigkeit zum Abschluss von weiteren Gestattungsvereinbarungen mit dem
Freistaat Thüringen, endvertreten durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt
und Geologie, Göschwitzer Straße 41, 07745 Jena, wenn zusätzliche
Grundwassermessstellen zur hydrogeologischen Vorerkundung - Hochwasserschutz
Stadt Eisenach erforderlich werden. Dabei sind die unter den Ziffern zwei bis
fünf dieser Beschlussvorlage enthaltenen Vorgaben für die Grundstücksmitnutzung
und dingliche Sicherung der Messstellen einzuhalten.
Begründung:
Der Freistaat Thüringen benötigt zur hydrogeologischen Vorerkundung im Rahmen der Vor-bereitung des Hochwasserschutzes der Stadt Eisenach zusätzliche Grundwassermess-stellen im Stadtgebiet. Diese werden auf Grundstücksteilflächen der Stadt Eisenach und Dritter errichtet. Art und Umfang der Baumaßnahme bestimmen sich nach den für diese Baumaßnahme erforderlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen. Der Freistaat Thüringen wird hier durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie , nachfolgend TLUG genannt, mit Sitz in Jena vertreten.
Auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses StR/0453/2011 vom 14.10.2011
erfolgte bereits der Abschluss der entsprechenden Vereinbarung (Bauerlaubnis)
für 15 Standorte im Stadtgebiet. Weiterhin ist am 03.12.2012 der
Gestattungsvertrag mit der Entgeltzahlung in Höhe von 2316,50 € abgeschlossen
worden.
Im Rahmen der weiteren Planungen hat die TLUG die Errichtung drei weiterer
Grundwasser-messstellen mit Schreiben vom 15.11.2012 beantragt. Dies betrifft
zwei Standorte in Stedt-feld und ein Standort in Hörschel im Bereich
städtischer Grundstücke:
Gemarkung |
Lage |
Flur |
Flurstück- Nr. |
Fläche in m² |
Stedtfeld |
An der Mühle |
1 |
90/15 |
195 |
Stedtfeld |
An der Mühle |
1 |
91/8 |
1507 |
Hörschel |
Unterstraße |
1 |
50/2 |
1351 |
Der Inhalt der neuen Vereinbarung entspricht der bereits abgeschlossenen Bauerlaubnisver-einbarung. Die Fachabteilungen Tiefbau und Infrastruktumanagement sind informiert und haben ihre Zustimmung mitgeteilt.
Mit der Vereinbarung gemäß Anlage 2 wird der TLUG das Baurecht bis zum 31.12.2014 (Durchführung der Bohrungen) eingeräumt. Erst wenn der Standort die entsprechende Datenabnahme zum Grundwasserpegel garantiert, erfolgt der Ausbau und die Sicherung der Messstelle mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Freistaates Thüringen.
Voraussetzung für den Abschluss eines langfristigen Dienstbarkeitsvertrages über den 31.12.2014 hinaus ist die Einmessung der dauerhaft verbleibenden Grundwasser-messstellen. Anhand des Messungsergebnisses erfolgt die Berechnung der einmaligen Dienstbarkeitsentschädigung für die einzelnen Messstellen. Im Bereich von Boden-richtwertzonen in den jeweiligen Flurbereichen des Stadtgebietes beträgt der Entschädigungsbetrag 10% vom zur Zeit gültigen Bodenrichtwert. Im Außenbereich gilt ein Entschädigungsbetrag von 1,00 €/ m² als vereinbart. Die Berechnung der einmaligen Entschädigung sowie die Bewilligung der Grundbucheintragung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit wird dann Bestandteil des Dienstbarkeitsvertrages zwischen der Stadt Eisenach als Grundstückseigentümerin (Dienstbarkeitsgeber) und dem Freistaat Thüringen als Nutzungsberechtigten (Dienstbarkeitsnehmer).
Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie kann nicht ausschließen,
dass für das hydrogeologische Gutachten im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahme
für die Stadt Eisenach weitere Standorte für Grundwasserbeobachtungsrohre
erforderlich sind. Das Fachamt empfiehlt daher für den nachträglichen Abschluss
von weiteren Gestattungsverein-barungen die Zuständigkeit auf die
Oberbürgermeisterin zu übertragen, wie unter Ziffer sechs der Beschlussvorlage
aufgenommen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Übersicht der
Grundstücke
Anlage 2 - Vereinbarung
Anlage 3.1 - Flurkartenauszug, Flurstück- Nr. 90/15 und 91/8
Anlage 3.2 - Flurkartenauszug, Flurstück- Nr. 50/2
Anlage 3.3 - Übersicht Standorte Stedtfeld
Anlage 3.4 - Übersicht Standort Hörschel