Betreff
Kostenspaltung für die Verbesserung von Teileinrichtungen von Straßen der Stadt Eisenach
Vorlage
1084-StR/2012
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt

die Kostenspaltung für die Erneuerung der Teileinrichtung Gehweg für die  Siebenbornstraße; hier konkret die Erschließungsanlage zwischen Einmündung der Gaswerkstraße und Einmündung des Brombeerwegs. 

 

 


Begründung:

 

Der Gehweg im Bereich der vorliegenden Erschließungsanlage war mit Gehwegplatten ausgestattet, welche auf Grund ihres Alters (ca. 35- 40 Jahre) völlig zerstört waren. Es lagen Beschwerden von Anwohnern vor und der Zustand des Gehwegs stellte eine akute Unfallgefahr dar. Die Stadt Eisenach ist verkehrssicherungspflichtig.

 

Eine Reparatur war nicht mehr möglich, so dass der Gehweg, aus der Gesamtanlage herausgelöst, in einer extra Baumaßnahme verbessert wurde.   

 

Das Beitragsrecht stellt aber auf eine Erschließungsanlage in ihrer gesamten Ausdehnung ab. Bezieht sich das Bauprogramm nur auf eine oder mehrere Teileinrichtungen (hier Gehweg), kann für die nicht insgesamt ausgebaute Anlage noch keine sachliche Beitragspflicht entstehen.

 

Die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht für ausgebaute Teileinrichtungen innerhalb einer Erschließungsanlage setzt nach Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Thüringen vom 22.01.2008, Az. 4 EO 660/03 einen wirksamen Kostenspaltungsbeschluss der Stadt voraus.