Betreff
Fortschreibung der Schulnetzplanung für die staatlichen Schulen der Stadt Eisenach
Vorlage
1085-StR/2012
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Im Ergebnis des Prüfauftrages gemäß des Stadtratbeschlusses 0400/2011, Nr. 1a.) Satz 2 vom 09.09.2011 ist die Fortschreibung der Schulnetzplanung für die staatlichen Schulen der Stadt Eisenach für den Zeitraum der Schuljahre 2012/2013 bis 2017/2018 mit nachfolgender Maßnahme beabsichtigt:

 

Auf Antrag der Regelschule “Oststadtschule” wird am Schulstandort Altstadtstraße 30 ab dem Schuljahr 2013/2014 durch Schulartänderung eine Thüringer Gemeinschaftsschule errichtet. Als kooperierendes Gymnasium wird das Elisabeth-Gymnasium bestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dass erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen und im Anschluss die Fortschreibung der Schulnetzplanung dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

 


Begründung:

 

Gemäß § 41 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) werden Schulnetzpläne von den Schulträgern für ihr Gebiet aufgestellt und fortgeschrieben. Sie sollen u. a. ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern

 

Der Schulnetzplan für den Zeitraum 2012/2013 bis 2017/2018 wurde am 09.09.2011 vom Stadtrat der Stadt Eisenach (Beschluss-Nr. 0400/2011) beschlossen.

 

Unter Punkt 1a.) des o. g. Beschlusses wurde der Oberbürgermeister mit Bezug auf den gleichlautenden Antrag der Oststadtschule beauftragt, die Errichtung einer Thüringer Gemeinschaftsschule am Schulstandort Altstadtstraße 30 zu prüfen.

 

Gemäß § 13 Abs. 3, S. 1 ThürSchulG werden staatliche Schulen im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium errichtet, verändert bzw. aufgehoben. Zur Erteilung des Einvernehmens hat der Schulträger gemäß § 6a Abs. 3, S. 2 ThürSchulG ein durch die Schule erarbeitetes und den Anforderungen entsprechendes pädagogisches Konzept vorzulegen. Dies hat insbesondere zu beinhalten, wie die Schule die Gestaltungsspielräume im Schulleben und im Unterricht mit dem Ziel nutzt, den Erwerb aller in der Thüringer Gemeinschaftsschule angebotenen Abschlüsse zu ermöglichen.

 

Durch die Oststadtschule wurde ein pädagogisches Konzept (Anlage 1) erarbeitet, welches im Rahmen einer Vorprüfung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als grundsätzlich geeignet eingeschätzt wurde (Anlage 2). Im Konzept ist noch der Umfang der Klassenstufen zu ergänzen, welche an der Gemeinschaftsschule angeboten werden sollen. 

 

Das pädagogische Konzept sieht eine Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe von der Klassenstufe 5 bis 10 vor. Das Angebot der Klassenstufen 1 bis 4 wird durch die im Gebäude befindliche Grundschule sowie alle weiteren Grundschulen der Stadtverwaltung Eisenach gemäß § 2 Abs. 4 ThürSchulG gewährleistet. Um das Angebot zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife zu ermöglichen, hat der Schulträger gemäß § 6a Abs. 3, S. 4 ThürSchulG ein Gymnasium zu bestimmen, welches im Einzugsbereich der Gemeinschaftsschule liegen soll und mit dieser zusammenarbeitet. Das Elisabeth-Gymnasium liegt im Einzugsbereich der Gemeinschaftsschule und hat sich mit Schreiben vom 12.12.2012 (Anlage 3) zur Zusammenarbeit mit der Gemeinschaftsschule bereit erklärt.

 

Mit Errichtung der Gemeinschaftsschule am Schulstandort Altstadtstraße 30 werden zunächst zwei Schularten (Grund- und Gemeinschaftsschule) in diesem Schulgebäude mit voraussichtlich 15 Klassen (8 Grund-, 6 Regel- und 1 Gemeinschaftsschulklasse/n) unterrichtet. Die spätere Eingliederung der Grundschule in die Gemeinschaftsschule soll den beiden Schulen die erforderliche Zeit geben, die inhaltliche Arbeit intensiver aufeinander abzustimmen und als Mitarbeiter einer Schule auf Augenhöhe zusammen zu wachsen. Darüber hinaus soll ein effektiver und kontinuierlicher Schulbetrieb gewährleistet werden.

 

Durch die Errichtung einer Thüringer Gemeinschaftsschule am Standort Altstadtstraße 30 wird dem Anspruch an die Schulnetzplanung, ein möglichst vollständiges Bildungsangebot zu ermöglichen, Rechnung getragen. Aus dem Betrieb der Thüringer Gemeinschaftsschule entstehen keine derzeit verifizierbaren zusätzlichen Kosten. Vielmehr erfolgt eine effektivere Nutzung des Schulgebäudes und die Vermeidung von zusätzlichen Schülerbeförderungskosten. Für mögliche Kosten, welche durch die Verbesserung bzw. die Erweiterung der Ausstattung im Rahmen des Pädagogischen- bzw. des Raumkonzeptes der Thüringer Gemeinschaftsschule anfallen können, stehen in den ersten drei Jahren jeweils 20.000 € zweckgebundene Fördermittel des Landes Thüringen zur Verfügung.

 

Darüber hinaus wird mit dieser Maßnahme dem Auftrag aus der Anlage 6, LNr. 013  des Haushaltssicherungskonzeptes entsprochen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Pädagogisches Konzept zur Thüringer Gemeinschaftsschule

Anlage 2 – Schreiben des TMBWK vom 03.12.2012

Anlage 3 – Schreiben des Elisabeth-Gymnasiums