I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der
Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Eisenach Wartburgregion
Touristik GmbH (EWT) wird angewiesen, der Einforderung eines Nachschusses im
Sinne von § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages i. d. F. vom 12.01.2012 von
der Stadt Eisenach für das Wirtschaftsjahr 2013 in Höhe von bis zu 290.000 EUR
zuzustimmen.
Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 09.09.2011 einer Änderung des § 16 des Gesellschaftsvertrages entsprechend der Vorgabe der Rechtsaufsichtsbehörde zugestimmt (Beschluss Nr. StR/0406/2011). Die Änderung beinhaltete die Begrenzung und die jährliche Verringerung der Nachschussverpflichtung an die EWT GmbH wie folgt:
300.000,00 EUR in 2012
290.000,00 EUR in 2013
280.000,00 EUR in 2014
270.000,00 EUR in 2015
260.000,00 EUR in 2016
250.000,00 EUR in 2017
Der geänderte Gesellschaftsvertrag wurde am 12.01.2012 notariell beurkundet. Mit Schreiben vom 27.01.2012 wurde die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Erweiterung der Beteiligung an der EWT GmbH gemäß § 73 ThürKO auf der Grundlage des geänderten Gesellschaftsvertrages beim Thüringer Landesverwaltungsamt erneut beantragt. Die Erteilung der Genehmigung steht jedoch gegenwärtig noch aus. Nach Rücksprache mit dem TLVwA wird die Genehmigung nunmehr von der Vorlage des Haushaltsplanes 2013 abhängig gemacht.
Die Aufgabe der Tourismusförderung und –information wurde aufgrund seiner herausragenden Bedeutung für die Stadt Eisenach durch Beschluss des Stadtrates vom 27.08.2010 (Beschluss Nr. StR/0218/2010) dem Kernbereich der politischen Gestaltungsentscheidungen der Stadt Eisenach zugeordnet. Die Finanzierung des Betriebs der Gesellschaft soll in dem Maße erfolgen, dass irreparable politische oder wirtschaftliche Schäden, wie zum Beispiel die Schließung der Einrichtung, vermieden werden.
Der Nachschuss der Stadt Eisenach wird für den Weiterbetrieb der Einrichtung zwecks Erfüllung der Aufgaben der Tourismusinformation und – förderung unmittelbar benötigt. Der notwendige Finanzbedarf ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan der EWT GmbH für das Jahr 2013, der durch die Gesellschafterversammlung am 14.01.2013 unter Organvorbehalt festgestellt werden soll. Der in der Anlage beigefügte Erfolgsplan schließt unter Berücksichtigung der geplanten Nachschusszahlung der Stadt Eisenach von 290.000 EUR mit einem Fehlbetrag von rd. 30 TEUR ab.
Die Nachschusszahlung soll in monatlichen Raten ab Januar erfolgen. Die Auszahlung des Nachschusses erfolgt jeweils nach Vorlage eines aktuellen Liquiditätsnachweises durch die EWT GmbH, aus dem der Finanzbedarf unmittelbar hervorgeht.
Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der EWT GmbH wird insofern angewiesen, der Einforderung eines Nachschusses in Höhe von bis zu 290.000 EUR durch die EWT GmbH gegenüber der Stadt Eisenach für das Wirtschaftsjahr 2013 zuzustimmen. Der Beschluss steht unter dem Organvorbehalt der Zustimmung des Stadtrates.
Anlagenverzeichnis:
- Erfolgsplan 2013 der EWT GmbH vom 06.12.2012