Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Einwohnerversammlungen in der Stadt Eisenach
Vorlage
AF-0035/2009
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Trifft es zu, daß im Jahr 2009 keine Einwohnerversammlungen durchgeführt wurden?

1.      Wenn Ja, warum?

2.      Wenn Ja, wie bewertet das Rechtsamt der Stadtverwaltung einen Verstoß gegen die Vorschriften der Hauptsatzung?

3.      Werden im Jahr 2010, wie vorgeschrieben, mindestens zwei Einwohnerversammlungen stattfinden?


 

 

Zu 1.)

Selbstverständlich finden/fanden im Jahr 2009 Bürgerversammlungen statt. Die Bürgerversammlung für die Kernstadt wird am 02. Dezember 2009, 18:30 Uhr, im Saal 13, Markt 22 durchgeführt. Der Termin zum Jahresende resultiert auch unter anderem aus der Tatsache, dass vorrangig die Termine in Ortsteilen vom Oberbürgermeister wahrgenommen wurden. Dort fanden in den letzten zwei Monaten neun Bürgerversammlungen statt.

Dies entspricht unter u.a. den Regelungen des § 15 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung, nach dem größere Gemeinden (Städte) ihre Bürgerversammlungen auch auf Teile des Gemeindegebietes beschränken können.

Darüber hinaus wurde am 30. März 2009 eine öffentliche Veranstaltung im Zusammenhang mit der Vorstellung zum “Tor zur Stadt” im Verwaltungsgebäude Markt 22, Saal 13 durchgeführt.

 

Zu 2.)

Die Beantwortung von Anfragen erfolgt durch den Oberbürgermeister für die Gesamtverwaltung.

Bewertungen und Auffassungen der einzelnen Ämter fließen in diese Antworten ein, sind jedoch nicht Gegenstand einer separaten Darstellung.

 

Zu 3.)

 

Selbstverständlich werden im Jahr 2010 Bürgerversammlungen laut Hauptsatzung der Stadt Eisenach organisiert.