I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Die Oberbürgermeisterin legt dem Stadtrat
nach Ablauf von einer Woche den Bericht an das Landesverwaltungsamt vor.
2.
Die Oberbürgermeisterin informiert den
Stadtrat nach Ablauf einer Woche über die Realisierung der in Ihrem
Zuständigkeitbereich liegenden Maßnahmen des HHSK mit der Terminsetzung
Dezember 2012. (Lfd.Nr.: 026; 027; 031; 046; 047; 048)
3.
Die Oberbürgermeisterin informiert den
Stadtrat nach Ablauf einer Woche darüber, weshalb dem Stadtrat
Beschlussvorlagen zu Maßnahmen des HHSK mit Terminsetzung Dezember 2012 nicht
fristgerecht zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wurden. (Lfd.Nr.: 008;
009; 010; 012; 014; 025)
4.
Die Oberbürgermeisterin informiert den
Stadtrat nach Ablauf einer Woche, welche Auswirkungen die nicht fristgemäße
Realisierung dieser Maßnahmen auf das Gesamtergebnis des HHSK hat.