Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Kontrolle in der Stadt Eisenach hinsichtlich des Waffengesetzes
Vorlage
AF-0411/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

·         Wie viele Kontrollen wurden zwischenzeitlich in den Jahren 2010, 2011 und 2012 nach § 36 Abs. 3 WaffG durchgeführt?

·         Wie wird die unter dem Landesdurchschnitt liegende Kontrolldichte in Eisenach begründet?

·         Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, damit auch in Eisenach die Ankündigung der Landesregierung nach einer flächendeckenden Inanspruchnahme der Kontrollmöglichkeiten nach dem Waffengesetz umgesetzt wird?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Der Vollzug des Waffengesetzes ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises und wird daher nicht detailliert beantwortet.

Es ist aber festzustellen, dass entgegen der Sachverhaltsdarstellung der Anfrage in jedem Jahr Kontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG durchgeführt wurden.