II. Fragestellung
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Wie viele Kontrollen wurden
zwischenzeitlich in den Jahren 2010, 2011 und 2012 nach § 36 Abs. 3 WaffG
durchgeführt?
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Wie wird die unter dem
Landesdurchschnitt liegende Kontrolldichte in Eisenach begründet?
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Welche Maßnahmen wurden eingeleitet,
damit auch in Eisenach die Ankündigung der Landesregierung nach einer
flächendeckenden Inanspruchnahme der Kontrollmöglichkeiten nach dem
Waffengesetz umgesetzt wird?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Der Vollzug des Waffengesetzes ist eine Aufgabe des übertragenen
Wirkungskreises und wird daher nicht detailliert beantwortet.
Es ist aber festzustellen, dass entgegen der Sachverhaltsdarstellung der Anfrage in jedem Jahr Kontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG durchgeführt wurden.