I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der
Gesellschaft zur Förderung des Gesundheits- und Sozialwesens in der
Wartburgregion GmbH (GFG) wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die
Abberufung von Frau Ute Lieske aus dem Aufsichtsrat der St. Georg Klinikum
Eisenach gGmbH (GKE) und die Entsendung von Frau Dr. Dorothea Hegele in den
Aufsichtsrat der GKE vollzogen wird.
Begründung:
Gemäß § 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH (GKE) kann jeder Mitgesellschafter (kommunale Seite: GFG) vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der GKE entsenden. Weder die Satzung der GKE noch der entsendenden Gesellschaft GFG enthalten weitere, detaillierte Modalitäten zur Besetzung des Aufsichtsrates der GKE.
Um das Stärkeverhältnis der kommunalen Gesellschafter der GFG (60% WAK, 40% EA) im Aufsichtsrat der GKE annähernd zu wahren, entsenden der Wartburgkreis drei Mitglieder und die Stadt Eisenach ein Mitglied in den Aufsichtsrat der GKE.
Die Stadt Eisenach wurde seit Bestehen der GKE (ab 1.4.2002) durch die zuständige, ehemalige Dezernentin, Frau Ute Lieske vertreten. Um auch künftig die gem. § 73 Abs. 1 Nr. 3 ThürKO geforderten, gemeindlichen Einflussnahmemöglichkeiten der (mittelbaren) Gesellschafterin Stadt Eisenach absichern zu können, empfiehlt die Verwaltung grundsätzlich die Entsendung der zuständigen Dezernentin der Stadt Eisenach, Frau Dr. Dorothea Hegele in den Aufsichtsrat der GKE. Analog wurde Frau Dr. Hegele gemäß § 32 Abs. 7 ThürKO und § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der GFG die städtische Vertretung in den Gremien der GFG übertragen.