Sachverhalt:
1.
Stand
der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2013
Gemäß § 57 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Aufgrund der bekannten Haushaltslage war eine rechtzeitige Vorlage nicht möglich.
Der vorliegende Planentwurf wurde auf der Basis der für das Haushaltssicherungskonzept (HSK) im Jahre 2012 erstellten Finanzplanung für das Jahr 2013 erstellt. Eingearbeitet wurden die sich aus dem vom Stadtrat beschlossenen Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2013 voraussichtlich ergebenden finanziellen Verbesserungen (z. B. die kalkulierten Hebesatzerhöhungen).
Weiterhin wurden die Fachämter nochmals um eine Überprüfung der einzelnen Haushaltsansätze gebeten. Daraus folgende Änderungen wurden ebenfalls eingearbeitet und führen insbesondere im Bereich der Personalausgaben, des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes und insbesondere der Sozialausgaben zu größeren Abweichungen von den Ansätzen des Haushaltssicherungskonzeptes.
Berücksichtigt sind im aktuellen Stand der Haushaltsplanung ebenfalls die Auswirkungen des ab dem Jahr 2013 neu strukturierten kommunalen Finanzausgleiches (KFA). Die vom Land aktuell veröffentlichten Zahlen liegen erst seit dem 17.01.2013 vor. Auf die beigefügte Excel-Übersicht wird insoweit verwiesen. Danach fehlen im Vergleich zu der mit dem beschlossenen HSK geplanten Einnahmen aus dem KFA rd. 860 T€.
Unter Berücksichtigung dieser aktuellen Veränderungen ergibt sich im Vergleich zum beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ein aktueller Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt in Höhe von rd. 2,8 Mio. Euro.
Aus diesem Grunde bedürfen im nächsten Schritt – auch unter Berücksichtigung der nunmehr vorliegenden einzelnen Rechnungsergebnisse des Haushaltsjahres 2012 - sämtliche Haushaltsansätze noch einmal einer eingehenden Prüfung, mit der Zielstellung der Herstellung eines ausgeglichenen Haushaltsentwurfes.
Die Einnahme- und Ausgabehauptgruppen des Verwaltungshaushaltes weisen per 18.01.2013 folgenden Stand aus:
Hauptgruppe
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Entwurf Verwaltungshaushalt 2013 –
EUR – (Stand 18.01.2013) |
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0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen |
68.054.927 |
1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb |
16.847.055 |
2 – Sonstige Finanzeinnahmen |
5.586.924 |
Summe Einnahmen |
90.488.906 |
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4 – Personalausgaben |
21.880.251 |
5/6 – Sächlicher Verwaltungs.- und Betriebsaufwand |
15.641.832 |
7 – Zuweisungen und Zuschüsse |
48.606.386 |
8 – Sonstige Finanzausgaben |
4.360.437 |
Summe Ausgaben |
90.488.906 |
Saldo Verwaltungshaushalt |
0 |
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In den Einnahmen des Verwaltungshaushaltes enthalten: |
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Bedarfszuweisung vom Land |
2.500.000 |
In den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes enthalten: |
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Zuführung an den
Vermögenshaushalt |
1.927.297 |
Nachrichtlich: |
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Geplante Zuführung an den
Vermögenshaushalt lt. HSK |
4.750.663 |
Unterschied zwischen HSK und
aktuellem Planungsstand Verwaltungshaushalt 2013 |
-2.823.366 |
Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen
Tilgung
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2.191.945 |
Die Finanzplanung 2012 – 2022 wies unter Berücksichtigung aller Haushaltssicherungsmaßnahmen für das Jahr 2013 eine Zuführung an den Vermögenshaushalt zur Finanzierung der Tilgung und von unbedingt notwendigen Investitionsmaßnahmen von 4.750.663 Euro aus. Wie bereits ausgeführt, sind zur Erreichung dieses Zuführungsbetrages nach dem derzeit vorliegenden Planungsstand des Verwaltungshaushaltes 2013 noch finanzielle Verbesserungen von rd. 2,8 Mio. Euro notwendig.
Um einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf 2013 zu erreichen, muss mindestes diese Deckungslücke im Rahmen der weiteren Beratung zum Haushalt 2013 kompensiert werden können.
Der Entwurf des Vermögenshaushalts nach Zusammenstellung der Mittelanmeldungen der Fachämter weist derzeit folgenden Stand (18.01.2013) auf:
Hauptgruppe 3 - Einnahmen Vermögenshaushalt 13.732.500 Euro
Hauptgruppe 9 – Ausgaben Vermögenshaushalt 23.122.965 Euro
aktueller Fehlbetrag: 9.390.465 Euro.
In den Einnahmen des Vermögenshaushaltes ist die umseitig dargestellte Zuführung vom Verwaltungshaushalt derzeit in einer Höhe von 1.927.927 Euro enthalten. Der Aufwand für die ordentliche Tilgung (Pflichtzuführung) beläuft sich auf 2.191.945 Euro.
Dieser Planungsstand beinhaltet – wie bereits dargestellt – den Stand nach Mittelanmeldung durch die Fachämter. Mit Blick auf die Erreichung eines ausgeglichenen Haushaltsentwurfes für das Haushaltsjahr 2013, wird eine drastische Reduzierung der für den Investitionshaushalt angemeldeten Maßnahmen notwendig. Zielstellung muss es sein, zumindest die Investitionsgröße zu erreichen, die mit dem vom Stadtrat beschlossenen Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2013 kalkuliert war. Hier wurde ein städtischer Eigenanteil für Investitionen in Höhe von 1.709.646 Euro vorgesehen.
Der aktuelle Planungsstand belegt nachdrücklich, dass die mit dem HSK kalkulierten Einnahmeverbesserungen (v.a. die Anhebung der Hebesätze) unbedingt notwendig sind, um überhaupt einen ausgeglichenen Haushalt 2013 erstellen und die Bedingungen für die Zuweisung der bereits eingeplanten Bedarfszuweisung in Höhe von 2,5 Mio. Euro erfüllen zu können.
2.
Ergebnis
der Jahresrechnung 2012
Aufgrund der Umstellung auf die neue Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen zum 01.01.2013 und der damit verbundenen zusätzlichen Arbeitsbelastung kann z. Zt. noch kein verlässliches Jahresrechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2012 genannt werden.
Der vorläufige Abschluss für das Rechnungsjahr 2012 liegt vor. Derzeit laufen die Arbeiten zur Ermittlung der Haushaltsausgabereste und der Beträge für die pauschale Restebereinigung. Diese werden voraussichtlich bis Ende Januar / Anfang Februar 2013 abgeschlossen sein. Über das Ergebnis kann somit erst zur nächsten Sitzung des Stadtrates berichtet werden.
3.
Liquidität
/ Kassenkreditinanspruchnahme
Die letztmalig mit der Haushaltssatzung 2009 festgesetzte und genehmigte Obergrenze der Kassenkreditinanspruchnahme liegt bei 15.000.000 Euro.
Die Inanspruchnahme des Kassenkredites bezogen auf die Ausführung des städtischen Haushaltes belief sich per 31.12.2012 auf 10.883.472,09 Euro. Hierin enthalten ist eine rückzahlbare Überbrückungshilfe des Landes Thüringen in Höhe von rd. 998.973 Mio. Euro. Bereinigt um diesen Betrag belief sich die Inanspruchnahme des Kassenkredites per 31.12.2012 auf 11.882.445,09 Euro.
Anlagenverzeichnis
Gegenüberstellung KFA 2012 - 2013