Betreff
Einwohneranfrage - Beleuchtung am Burschenschaftsdenkmal
Vorlage
EAF-0027/2013
Art
Einwohneranfrage
II. Fragestellung
Wer bezahlt die Stromrechnung der nächtlichen Bestrahlung des
Burschenschaftsdenkmals?
Beantwortung
Die Zuständigkeit der Stadt Eisenach endet am öffentlichen Parkplatz unterhalb des Burschenschaftsdenkmals. Für die Verkehrssicherungspflicht und alle anfallenden Kosten, auch die der Beleuchtung auf allen weiteren Zuwegungen und sonstigen Flächen, am Hotel und beim Denkmal selbst, sind die jeweiligen Eigentümer zuständig.