II. Fragestellung
Wird es auch in Eisenach wieder möglich sein, das alte
Fahrzeugkennzeichen (ESA) für die Zulassung eines KFZ zu bekommen?
Beantwortung
Mit Wirkung vom 1. November 2012 ist die „1. Verordnung zur Änderung Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)“ in Kraft getreten.
Hiermit ist es möglich, bisher als auslaufend geführte Unterscheidungskennzeichen wieder zuzuteilen. Der § 8 FZV wurde dahingehend geändert, dass die Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke auf Antrag der Länder vom Bundesministerium für Verkehr festgelegt oder aufgehoben werden.
Das Land Thüringen hat folgende als auslaufend geführte Unterscheidungszeichen zur Wiederzuteilung beantragt und genehmigt bekommen:
Zulassungsbezirke wieder eingeführte früherer
des Landkreises (LK) Unterscheidungszeichen Verwaltungsbezirk
LK Altenburger Land SLN Schmöllen
LK Weimar Land APD Apolda
Ilmkreis ARN und IL Arnstadt/Ilmenau
Kyffhäuser Kreis ART und SDH Artern/Sondershausen
LK Eichsfeld HIG und WBS Heiligenstadt/Worbis
Saale-Holzlandkreis EIS und SRO Eisenberg/Stadtroda
LK Greiz ZR Zeulenroda
Saale –Orla-Kreis LBS,PN,SCZ Lobenstein,Pößneck
Schleiz
Unstrut-Heinrich Kreis LSZ und MHL Bad Langensalza
Mühlhausen
LK Schmalkalden/Meiningen MGN Meiningen
LK Sonneberg NH Neuhaus
LK Saalfeld-Rudolstadt RU Rudolstadt
Wartburgkreis SLZ Bad Salzungen
Das Kennzeichen „ESA“ wurde nicht mit beantragt, da die Stadt Eisenach durch die Kreisfreiheit bereits ein eigenes Kennzeichen „EA“ hat. Für die Bürger der Stadt Eisenach wird somit weiterhin nur das Kennzeichen „EA“ zugeteilt.