Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Tor zur Stadt - Vorlage des B-Planes
Vorlage
AF-0415/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wann erfolgt die Vorlage eines entscheidungsreifen B-Planes, der die Grundlage für eine Investorenentscheidung darstellt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Nach Kenntnis der Fachverwaltung ist die geometrische Abgrenzung der Investition des Vorhabenträgers abhängig von in Kürze zu erwartenden Entscheidungen des Umweltministeriums zur nachträglichen Einbindung von Grundstücksflächen am Bahnhofsvorplatz in das Freistellungsverfahren. Für die erforderliche Abgrenzung bebaubarer Grundstücksflächen in diesem Teilbereich des Bebauungsplanes bestehen insoweit noch keine abschließend gesicherten Grundlagen.

 

Sollten sich freistellungsbedingt für das Einkaufszentrum Projektänderungen erforderlich machen, müssen diese alsbald in den Bebauungsplanentwurf eingepflegt und zeitnah im Stadtrat zur Abstimmung gebracht werden.

 

Derzeit wird an der Erstellung eines Abwägungsvorschlages aus dem Beteiligungsergebnis der Planauslegung vom Dezember 2011 weiter gearbeitet. Es besteht hier insbesondere noch Abstimmungsbedarf hinsichtlich natur- und immissionsschutzfachlicher Belange. Das Erfordernis einer nochmaligen Auslegung einer überarbeiteten Planung zeichnet sich ab. Diese soll nach Klärung oben erwähnter Freistellungsbelange beauftragt werden.

 

2014 sind im Zuge des Projekts “Tor zur Stadt” geförderte Verkehrsbaumaßnahmen an der Müllerstraße und am ZOB vorgesehen. Diese werden den Bebauungsplan Nr. 6 “Bahnhofsvorstadt” zur Genehmigungsgrundlage haben. Darum wird der neuerliche Planentwurf – welcher sich auf das Ergebnis der Abwägung begründen wird - dem Stadtrat in jedem Fall noch 2013 vorzulegen sein.