Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Haushaltsabschluss 2012, hier: Inanspruchnahme des Kassenkredites
Vorlage
AF-0417/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wann kann der Haushaltsabschluss 2012 vorgelegt werden?

2.      Wie hoch ist die Inanspruchnahme des Kassenkredites zum 31.12.2012?

3.      Wie groß ist der Unterschied in der Inanspruchnahme gegenüber dem 31.12.2011?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1)

Aufgrund der Umstellung auf die neue Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen zum 01.01.2013 und der damit verbundenen zusätzlichen Arbeitsbelastung kann z. Zt. noch kein verlässliches Jahresrechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2012 genannt werden.

 

Der vorläufige Abschluss für das Rechnungsjahr 2012 liegt vor. Derzeit laufen die Arbeiten zur Ermittlung der Haushaltsausgabereste und der Beträge für die pauschale Restebereinigung. Diese werden voraussichtlich bis Ende Januar / Anfang Februar 2013 abgeschlossen sein. Über das Ergebnis kann somit erst zur nächsten Sitzung des Stadtrates berichtet werden.

 

Zu 2)

Die Inanspruchnahme des Kassenkredites bezogen auf die Ausführung des städtischen Haushaltes belief sich per 31.12.2012 auf 10.883.472,09 Euro. Hierin enthalten ist eine rückzahlbare Überbrückungshilfe des Landes Thüringen in Höhe von rd. 998.973 Mio. Euro. Bereinigt um diesen Betrag belief sich die Inanspruchnahme des Kassenkredites per 31.12.2012 auf 11.882.445,09 Euro.

 

Die letztmalig mit der Haushaltssatzung 2009 festgesetzte und genehmigte Obergrenze der Kassenkreditinanspruchnahme liegt bei 15.000.000 Euro.

 

Zu 3)

Die Kassenkreditinanspruchnahme bezogen auf die Ausführung des städtischen Haushaltes belief sich – bereinigt um die unter 2) dargestellte Überbrückungshilfe - per 31.11.2011 auf 9.123.455,58 Euro. Die Inanspruchnahme hat sich somit im Vergleich der Jahre 2011 und 2012 stichtagsbezogen per 31.12. um 2.758.989,51 Euro erhöht.