Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Schaukästen in den Ortsteilen
Vorlage
AF-0418/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Wurde das Problem der unzureichenden Fläche für Aushänge bereits geprüft und mit welchem Ergebnis?

1.      Was beinhaltet der Vertrag mit der Werbefirma und welche Laufzeit hat der Vertrag?

2.      Falls dieser Vertrag ein Laufzeitvertrag ist, sind die Schaukästen dann Eigentum der Stadt? 

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Der Vertrag mit der Werbefirma wurde bedingt durch die zum damaligen Zeitpunkt dringend anstehende Erneuerung der Schaukästen mit Datum vom 10.07.2007 geschlossen. Geschuldet der finanzielle Situation der Stadt Eisenach erhält diese keinen Pachtzins, da durch diesen die Bereitstellung der Schaukästen finanziert wird.

Die Laufzeit des Vertrages erstreckt sich zunächst auf vier mal drei Jahre und verlängert sich ohne Neuabschluss fortlaufend jeweils um eine weitere Bearbeitungsperiode von drei Jahren. Eine Kündigung des Pachtvertrages ist mit jährlicher Frist zum Ablauf schriftlich möglich.

Zu 2.

Mit Wirksamwerden einer Kündigung des Pachtvertrages gehen die Schaukästen in das Eigentum der Werbefirma über.