Betreff
Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal (TAVEE), hier: Erhebung von Umlagen im Zusammenhang mit der Abwicklung der Altverbände TZE i. A. und AVEE i. A.
Vorlage
1102-BR/2013
Aktenzeichen
20.1 / 81 22 10
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Abwasser Verband Eisenach-Erbstromtal in Abwicklung (AVEE i. A.) erhebt von der Stadt Eisenach mit Bescheid vom 19.12.2012 eine Fehlbedarfsumlage in Höhe von 8.953.380,60 €. Hintergrund ist, dass im Zusammenhang mit der Abwicklung des AVEE i. A. der in der Übertragungsbilanz vom 05. Mai 2006 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 12.426.621,24 € auf die zum 31. Dezember 2002 angehörigen Verbandsmitglieder umgelegt werden muss.

 

Bemessungsgrundlage sind die Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden zum 31. Dezember 2002. Die Stadt Eisenach hatte zum 31. Dezember 2002 einen Anteil von 72,05 % aller Einwohner. Die Höhe der Umlage für die Stadt Eisenach beträgt somit 8.953.380,60 €.

 

Die Stadt Eisenach hat mit Schreiben vom 07.01.2013 form- und fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und zugleich die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Eine endgültige Entscheidung des Abwicklers des AVEE i. A. hierzu steht noch aus.

 

Im Zusammenhang mit der Abwicklung des Trinkwasserzweckverbandes Eisenach-Erbstromtal (TZE i. A.) werden voraussichtlich Körperschaftsteuer-Nachzahlungen in einer Größenordnung von maximal 1,838 Mio. € auf die ehemaligen Verbandsmitglieder des TZE i. A. zukommen.

 

Hintergrund ist, dass das steuerliche Einlagekonto durch den damaligen Steuerberater nicht richtig gegenüber dem Finanzamt erklärt wurde. Da die Vermögensübertragung des TZE i. A. auf den TAVEE erst zum 01.01.2010 erfolgte, entsteht nachträglich eine Steuerpflicht für den TZE i. A., welche durch die ehemaligen Mitglieder im Rahmen einer Umlage auszugleichen ist.

 

Die Höhe der Steuernachzahlung wird maximal 1.838.337,45 € betragen. Auf die Stadt Eisenach entfällt, entsprechend der Einwohnerzahlen zum 31.12.2009, ein Anteil von 75,41 % (maximal 1.386.234,75 €). Ein Bescheid des Finanzamtes liegt bisher nicht vor, so dass es bisher auch keinen Umlagebescheid des Verbandes gibt. Nach Aussage des Abwicklers ist jedoch zeitnah mit einem Bescheid des Finanzamtes zu rechnen.

 

Durch den Abwickler des TZE i. A. wird parallel geprüft, inwieweit der damalige Steuerberater des Verbandes aufgrund des falsch angegebenen Einlagekontos haftbar gemacht werden kann. Sofern die Prüfung positiv verläuft, könnte sich die Höhe der Umlage für die ehemaligen Verbandsmitglieder entsprechend reduzieren.