Betreff
Kreditportfoliomanagement - Berichtsvorlage II. Halbjahr 2012
Vorlage
1103-BR/2013
Aktenzeichen
20.1 / 20 50 06
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Auf die Berichtsvorlage zum Kreditportfoliomanagement für das 1. Halbjahr 2012 (1010-BR/2012) wird Bezug genommen.

 

Am 25.01.2013 erfolgte nunmehr die Umschuldung eines Darlehens, dessen Zinsbindung zum 31.01.2013 ausläuft. Hierbei wurden zwei verschiedene Varianten in Betracht gezogen:

 

1.      Anschlussvereinbarung ab 01.02.2013 auf Festzinsbasis mit 10 bzw. 20 Jahren Zinsbindung

2.      Anschlussvereinbarung ab 01.02.2013 auf variabler Finanzierungsbasis mit regelmäßiger Kündigungsmöglichkeit zu den Zinsanpassungsterminen (monatlich mit 4-Wochen-Frist)

 

Es wurde entschieden, dass Darlehen zunächst auf variabler Finanzierungsbasis zu verlängern (Variante 2). Hierzu erfolgte am 24.01.2013 eine Ausschreibung, bei der insgesamt fünf Kreditinstitute aufgefordert worden, ein Angebot abzugeben.

 

Letztlich hat ein Kreditinstitut ein Angebot abgegeben. Die anderen Banken konnten entweder aus zeitlichen Gründen kein Angebot abgeben oder das von der Stadt geforderte regelmäßige Kündigungsrecht nicht anbieten.

 

Der Zinsaufschlag auf den 1-Monats-Euribor beträgt 37 Basispunkte (0,37 %). Unter Berücksichtigung des aktuellen 1-Monats-Euribor-Satzes von 0,113 % (Stand 25.01.2013) ergäbe sich somit aktuell ein Gesamtzinssatz von 0,483 %. Im Rahmen einer indikativen Zinsabfrage im Vorfeld wurden auch aktuelle Festzinssätze mit abgefragt. Der Zinssatz bei 10jähriger Zinsbindung beträgt zwischen 1,8 und 2,2 %; der Zinssatz bei 20jähriger Zinsbindung beträgt 2,2 bis 2,6 %. Im Haushaltssicherungskonzept (HSK) der Stadt Eisenach wurde das Darlehen mit einem Festzinssatz mit 20jähriger Zinsbindung in Höhe von 2,393 % kalkuliert.

 

Die Entscheidung zugunsten der variablen Finanzierung wurde insbesondere vor dem Hintergrund des dauerhaft niedrigen Zinsniveaus sowie in der Annahme, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wesentlich steigen werden, getroffen.

 

Somit kann durch die variable Finanzierung kurzfristig eine zusätzliche Entlastung für den städtischen Haushalt erzielt werden. Die Laufzeit wurde auf maximal ein Jahr bis zum 31.01.2014 begrenzt. Der Stadt wird ein regelmäßiges Kündigungsrecht zu den jeweiligen Zinsanpassungsterminen (monatlich) eingeräumt. Dies muss 4 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.

 

Entsprechend der Maßnahme im Haushaltssicherungskonzept werden die Tilgungzahlungen für das Darlehen für fünf Jahre ausgesetzt. Somit fallen zunächst ausschließlich Zinszahlungen an.

 

Die Zuständigkeit der Oberbürgermeisterin für die Umschuldung ergibt sich aus § 7 Abs. 2 Buchst. c) der Hauptsatzung der Stadt Eisenach. Die Zinsentwicklung wird durch die Verwaltung weiter dauerhaft beobachtet. Sollte es Anzeichen für einen Zinsanstieg geben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, relativ kurzfristig die variable Finanzierungsvereinbarung zu kündigen und eine längerfristige Festzinsvereinbarung abzuschließen.

 

Der Stadtrat wird im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung zum Kreditportfoliomanagement über etwaige Maßnahmen informiert.