Betreff
Änderung der Beteiligung der Eltern bzw. volljährigen Schüler an den Kosten für das tägliche Mittagessen an den staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach (HSK-LNr. 014)
Vorlage
1105-StR/2013
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Bezuschussung der Schülerspeisung an den allgemeinbildenden Schulen der Stadt Eisenach in Höhe von 0,70 € / Portion ab dem 01.05.2013 einzustellen.

 


Begründung:

 

Auf Grund der schwierigen Haushaltssituation ist die Stadt Eisenach verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Reduzierung von Kosten zu prüfen und konkrete Maßnahmen hierzu umzusetzen. Mit Stadtratsbeschluss vom 26.09.2012 wurde das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Eisenach beschlossen, welches unter LNr. 014 die Aufhebung des Zuschusses der Stadt Eisenach zur Schülerspeisung vorsieht.

 

Derzeit kostet eine Essensportion in allen Schulen der Stadt Eisenach 2,15 Euro. Die Eltern bzw. volljährigen Schüler sind mit einem Betrag von 1,45 €/Essensportion an den Kosten für die Schülerspeisung beteiligt. Unabhängig vom Einkommen übernimmt die Stadt Eisenach den verbleibenden Differenzbetrag in Höhe von 0,70 €/Essensportion.

 

Bei vollständiger Aufhebung des Zuschusses sind durch die Eltern bzw. volljährigen Schüler die Gesamtkosten in Höhe von 2,15 €/Essensportion zu tragen.

 

Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Empfänger von Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz – hier: Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsbezieher – und Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

 

Im Rahmen dieses Leistungsanspruches werden bei einer Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsversorgung die entstehenden Mehraufwendungen für Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird. Zugrunde gelegt werden bei Schülerinnen und Schülern die Anzahl der Schultage.

 

Die Bezieher von Leistungen nach den vorgenannten Leistungsgesetzen haben hierbei den gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil in Höhe von 1,00 Euro zu tragen.

 

Kosten/Essensportion:                                   2,15 €

abzgl. Eigenanteil der Eltern:                          1,00 €

durch BuT zu übernehmender Betrag:           1,15 €

 

Auf der Basis der Jahresergebnisses 2012 mit Gesamtausgaben in Höhe von 129.058,30 Euro könnten durch die Aufhebung des Zuschusses zum 01.05.2013 Einsparungen in Höhe von ca. 75.000 Euro im Jahr 2013 erzielt werden. Darüber hinaus könnten zukünftig die zur Bearbeitung des Zuschusses notwendigen Verwaltungsausgaben in Höhe von 5.143 € eingespart werden.

 

Aus o. g. Gründen wird daher vorgeschlagen, den Zuschuss der Stadt Eisenach zur Schülerspeisung ab dem 01.05.2013 aufzuheben.