Betreff
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindergärten und die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Eisenach (Kindertagesbetreuungs- Gebührensatzung) hier: Beratung und Beschlussfassung (HSK-LNr. 012)
Vorlage
1109-StR/2013
Aktenzeichen
51.13.502
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindergärten und die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Eisenach (Kindertagesbetreuungs- Gebührensatzung)


Begründung:

 

Mit Erlass vom 27.07.2012 hat das Thüringer Landesverwaltungsamt die Stadt Eisenach aufgefordert, bis zum 30.09.2012 ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen. Dieses wurde am 26.09.2012 im Stadtrat beschlossen.

 

Das Konzept enthält die Aufgabe an das Amt 51, die Gebühren für die Kindergärten unter Beachtung der Vorgaben in der Verwaltungsvorschrift- Bedarfszuweisungen neu zu kalkulieren. Aus dem Haushaltssicherungskonzept geht weiterhin hervor, dass für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen Gebühren bzw. Entgelte in einem Rahmen zu erheben sind, deren Kostendeckungsgrad mindestens 10 % über dem Landesdurchschnitt liegt.

 

Die Betriebskosten für die städtischen Kindergärten beliefen sich im Jahr 2011 auf eine Gesamtsumme von 1.381.522,24 €. Laut Angaben des Statistischen Landesamtes lag der Deckungsgrad der Elternbeiträge zu den Gesamtkosten der Kindertageseinrichtungen in Eisenach im Jahr 2011 bei 17,26 %. Der durchschnittliche Deckungsgrad in Thüringen wird für das Jahr 2011 mit 17,32 % angegeben. Die geforderte 10 %ige Erhöhung des Kostendeckungsgrades ergibt für die Stadt Eisenach einen Wert von 19,05 %.

17,32 % x 10% = 1,732 %

17,32 % + 1,732 % = 19,05 %

Ausgehend von den Gesamtkosten der städtischen Kindergärten im Haushaltsjahr 2011 muss bei den geforderten 19,05 % eine Einnahme mindestens in Höhe von 263.180,00 € erreicht werden (tatsächlich 206.765,81 €).

 

Mit mehrheitlichem Beschluss des gemeinsamen Änderungsantrages der CDU-, SPD und BfE-Stadtratsfraktion wird vorgeschlagen, den derzeit bestehenden Gebührensatz für die Ganztagsbetreuung in allen Einkommensgruppen um jeweils 22,70 € zu erhöhen. Damit kann der geforderte Kostendeckungsgrad erreicht werden.

 

Vom Fachamt wird darauf hingewiesen, dass für die Gebührenschuldner in den unteren Einkommensgruppen ein Antrag auf ganz oder teilweisen Erlass gemäß § 90 Absatz 3 SGB VIII möglich ist.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

-          2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindergärten und die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Eisenach  (Kindertagesbetreuungs- Gebührensatzung)

-          § 90 SGB VIII

-          § 6 Absatz 6 SGB V