Betreff
15. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach
Vorlage
1113-StR/2013
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 15. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach.


Begründung:

 

Gemäß § 26 ThürKO kann der Stadtrat für bestimmte Aufgabenbereiche Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse (vorberatende Ausschüsse) oder zur abschließenden Entscheidung (beschließende Ausschüsse) bilden.

 

Der Stadtrat bildet diese Ausschüsse als sein Hilfsorgan zur Entlastung sowie zur Vertiefung und Beschleunigung seiner Arbeitsweise. Der Stadtrat entscheidet in seiner Geschäftsordnung, welche Angelegenheiten er zur abschließenden Beratung und Entscheidung an die Ausschüsse überträgt.

 

Der vorberatende und damit nichtöffentliche Ausschuss für Soziale Angelegenheiten, Bildung, Sport und Gesundheitswesen hat mit der 10. Änderung der Geschäftsordnung am 10.07.2009 wesentliche Inhalte seiner Beratungspunkte aus dem beschließenden und damit öffentlichen Schul-, Sport- und Kulturausschuss übernommen. Insbesondere bei den Angelegenheiten, die dem Ausschuss dadurch zugewiesen wurden, wird ein erhöhtes öffentliches Interesse an der Diskussion und Meinungsbildung wahrgenommen. Mit der Änderung der Geschäftsordnung würde der Ausschuss grundsätzlich öffentlich tagen. Damit kann diesem öffentlichen Interesse Rechnung getragen werden.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurf der 15. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach

Anlage 2 – Fließtextversion