II. Fragestellung
1. Ist
es dem Oberbürgermeister mittlerweile gelungen die seit Juni anstehende
Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesverwaltungsamt abzuschließen und welche
Ablösesumme wird (oder soll) benannt werden? Kann der Oberbürgermeister die
Auskömmlichkeit der Summe garantieren?
2. Liegt
das vom Oberbürgermeister zugesicherte Verkehrskonzept vor?
3. Wird
der Oberbürgermeister die Bauvoranfrage in den Ausschuss für Bauen, Verkehr
und Umwelt
sowie in den Stadtrat einbringen und geht dem die Vorlage des Verkehrskonzepts
voraus?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
1. Die mit dem Straßenbauamt Südwestthüringen als momentanem Träger der StraßenbaulastB 19 – nicht mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt – Teiles der Ortsdurchfahrt Eisenach der B 19 ist abschließend verhandelt und kann seitens des Straßenbauamtes unterzeichnet werden. Als ein Verhandlungsergebnis soll die Übernahme der Baulast zusammen mit der Ablösung des zu übernehmenden Unterhaltungs- und Instandhaltungsaufwandes in einer Vereinbarung geregelt werden. Daher ist gemäß Beschluss-Nr. 0791/2009 Nr. 4. der Vereinbarungsentwurf vor Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister dem Stadtrat zur Bestätigung vorzulegen, was für die Januar - Sitzung 2010 vorgesehen ist.
Als Ablösesumme soll ein Betrag in Höhe von 123.600,00 € vereinbart werden, der auf Grundlage der geltenden Gesetze und Regelwerke unter Zugrundelegung der jeweiligen Bauzustände der zu übernehmenden Verkehrsanlagen und der aktuellen mittleren Herstellungskosten der betroffenen Anlagenteile ermittelt worden ist. Wegen dieser engen rechtlichen Rahmenbedingungen besteht kein weiterer Verhandlungsspielraum seitens der Stadt. Eine Garantie für eine Auskömmlichkeit kann in Unkenntnis der künftigen Herstellungskosten nicht seriös abgegeben werden.
2. Das im Zusammenhang mit der Vorplanung für den künftigen ZOB erstellte Verkehrskonzept liegt seit Ende September 2009 vor. In diesem Konzept ist entsprechend Beschluss-Nr. 0778/2009 allein der Zielzustand gemäß den Empfehlungen der Planerwerkstatt betrachtet worden. Zur Klärung der Konsequenzen im Zeitraum bis zur vollen Funktionsfähigkeit der geplanten südlichen Erschließungsstraße ist eine ergänzende Untersuchung und Simulation erforderlich, deren Beauftragung aktuell vorbereitet wird. Die Übergabe des komplettierten Verkehrskonzeptes ist derzeit für Ende Januar 2010 vorgesehen.
3. Die Behandlung der Bauvoranfrage der H. Becker GmbH im zuständigen Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss ist für Januar 2010 vorgesehenabzuschließende Verwaltungs- und Finanzierungsvereinbarung zur Übernahme eines.