I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
Vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 27.972,30 € in der HH-Stelle 88000.94300 (Her-stellungsbeiträge für Entwässerung) für Entwässerungsbeitragsbescheide des Trink- und Abwasserverbandes Eisenach-Erbstromtal, Am Frankenstein 1, 99817 Eisenach, für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen.
Die Deckung der
überplanmäßigen Ausgabe erfolgt:
-
aus der Mehreinnahme bei Erstattungen von
Wasserbeiträgen bei der HH-Stelle
88000.36510 in Höhe von 25.890,43 € und
-
aus Minderausgaben bei der Kredittilgung in
der HH- Stelle 91210.97780 in Höhe von 2.081,87 €.
II. Begründung
Der Trink- und Abwasserverband Eisenach-Erbstromtal (nachfolgend TAV-EE genannt) hat die Aufgabe, die überörtlichen Sammler und die Kläranlage in Stedtfeld herzustellen und zu betreiben. Die innerörtlichen Entwässerungseinrichtungen standen vor der Bildung des Vollverbandes im Eigentum der jeweiligen Kommune und wurden durch diese hergestellt und betrieben. Die Kommunen hatten eigenes Satzungsrecht. Die Stadt Eisenach hat danach entsprechende Entwässerungsbeitragsbescheide erlassen und die Beiträge eingenommen. Analog hat der Zweckverband Entwässerungsbeitragsbescheide nach seinem Satzungsrecht erlassen und die Zahlungen eingenommen.
Die Aufgaben des Verbandes wurden mit Wirkung 01.01.2005 erweitert. Alle Mitgliedsgemein-den haben ihre innerörtlichen Entwässerungseinrichtungen und die damit verbundenen Auf-gaben dem TAV-EE übertragen, der dadurch zum “Vollverband” wurde. Es wurden weitere Mitglieder in den Verband aufgenommen.
Durch diese Umstrukturierung entstand eine völlig neue öffentliche Entwässerungseinrichtung. Für diese neue öffentliche Einrichtung hat der TAV-EE, unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und des Thüringer Wassergesetzes vom 17.12.2004 (GVBl. S. 889), neues Satzungsrecht erlassen.
Der Stadt Eisenach, als Eigentümerin nachfolgend aufgeführter Grundstücke, wurden ohne Vorankündigung neue Entwässerungsbeitragsbescheide für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung, zugestellt. Die neuen Bescheide berücksichtigen die bisherigen Zahlungen aufgrund der Beitragsfestsetzungen durch die Stadt Eisenach und den Zweck-verband.
Es bestand somit keine Möglichkeit, diese Beiträge im Haushalt 2009 zu planen.
Zu den nachfolgend tabellarisch aufgeführten Grundstücken sind die Beiträge bereits im No-vember 2009, Dezember 2009 und Anfang Januar 2010 fällig.
Gemarkung |
Flur |
Flurstück- Nr. |
Lage |
zu zahlende Beitragshöhe in € |
Stedtfeld |
3 |
227/3 |
Sportplatz |
13.477,45 |
Hötzelsroda |
2 |
555/1 |
Trafo “Am Wasserturm” |
120,48 |
Hötzelsroda |
1 |
20/1 |
Trafo Schillerplatz |
258,53 |
Hötzelsroda |
7 |
33/29 |
Mittelshof |
1684,21 |
Hötzelsroda |
7 |
33/30 |
Trafo Mittelshof |
178,21 |
Eisenach |
1 |
89/2 |
Rudolf-Breitscheid-Straße |
520,82 |
Eisenach |
2 |
144 |
Stedtfelder Straße 10 |
966,13 |
Eisenach |
3 |
7534 |
Stedtfelder Straße |
265,49 |
Eisenach |
3 |
165/7 |
Stedtfelder Straße |
1468,35 |
Eisenach |
3 |
165/4 |
Stedtfelder Straße |
897,31 |
Eisenach |
45 |
3354/4 |
Adam-Opel-Straße |
4668,38 |
Eisenach |
45 |
3315/11 |
Adam-Opel-Straße |
2896,54 |
Eisenach |
6 |
351/5 |
Ernst-Thälmann-Straße |
272,33 |
Eisenach |
1 |
104/3 |
Wilhel-Pieck-Straße |
224,41 |
Stregda |
3 |
338/1 |
Kanalstraße 10 |
73,66 |
Summe |
27.972,30 |
Zu fünf Festsetzungsbescheiden in Höhe von insgesamt 2.762,25 € wurde bereits Widerspruch beim TAV-EE eingelegt.
Aufgrund
der Zahlungspflicht der Stadt Eisenach ist der Beschluss über die zusätzlichen
Haushaltsmittel unabweisbar.
Die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur überplanmäßigen Ausgabe wurde gemäß Bescheid vom 26. März 2009 zur Haushaltssatzung 2009, hier: Anlage 1, beantragt. Aus diesem Grund mußte der Vorbehalt in die Beschlussfassung aufgenommen werden.
Mit der Anpassung der Entwässerungsbeiträge an die Entwässerungssatzung des TAV-EE gemäß der 3. Änderungssatzung vom 12.03.2007 werden auch bisherige Festsetzungen zum Entwässerungsbeitrag zu einzelnen Grundstücken aufgehoben. Die daraus resultierende bisherige Rückerstattung in Höhe von 25.890,43 € wird in der HH- Stelle 88000. 36510 eingenommen und dient, da hier keine Einnahme geplant war, als Deckungsvorschlag für die ungeplanten Ausgaben aus den Leistungsbescheiden der Entwässerungsbeitragsbescheide.
Die Deckung des Differenzbetrages in Höhe von 2.081,87 € erfolgt durch Minderausgaben in der HH- Stelle 91219.97780- Kredittilgung. Aufgrund von vorgenommenen Umschuldungen und geringerer Kreditaufnahme im HH-Jahr 2009 fällt der Finanzbedarf zur Zahlung der Tilgung geringer aus und steht damit im Rahmen des Deckungskreises für die überplanmäßige Ausgabe zur Verfügung.