Betreff
Überplanmäßige Ausgabe zur Begleichung von Forderungen aus Entwässerungsbeitragsbescheiden
Vorlage
0204-HFA/2009
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 27.972,30 € in der HH-Stelle 88000.94300 (Her-stellungsbeiträge für Entwässerung) für Entwässerungsbeitragsbescheide des Trink-  und Abwasserverbandes Eisenach-Erbstromtal, Am Frankenstein 1,  99817 Eisenach, für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt:

-          aus der Mehreinnahme bei Erstattungen von Wasserbeiträgen bei der  HH-Stelle 88000.36510 in Höhe von 25.890,43 € und

-          aus Minderausgaben bei der Kredittilgung in der HH- Stelle 91210.97780 in Höhe von 2.081,87 €.

 


II. Begründung

 

Der Trink- und Abwasserverband Eisenach-Erbstromtal (nachfolgend TAV-EE genannt) hat die Aufgabe, die überörtlichen Sammler und die Kläranlage in Stedtfeld herzustellen und zu betreiben. Die innerörtlichen Entwässerungseinrichtungen standen vor der Bildung des Vollverbandes im Eigentum der jeweiligen Kommune und wurden durch diese hergestellt und betrieben. Die Kommunen hatten eigenes Satzungsrecht. Die Stadt Eisenach hat danach entsprechende Entwässerungsbeitragsbescheide erlassen und die Beiträge eingenommen. Analog hat der Zweckverband Entwässerungsbeitragsbescheide nach seinem Satzungsrecht erlassen und die Zahlungen eingenommen.

Die Aufgaben des Verbandes wurden mit Wirkung 01.01.2005 erweitert. Alle Mitgliedsgemein-den haben ihre innerörtlichen Entwässerungseinrichtungen und die damit verbundenen Auf-gaben dem TAV-EE übertragen, der dadurch zum “Vollverband” wurde. Es wurden weitere Mitglieder in den Verband aufgenommen.

 

Durch diese Umstrukturierung entstand eine völlig neue öffentliche Entwässerungseinrichtung. Für diese neue öffentliche Einrichtung hat der TAV-EE, unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und des Thüringer Wassergesetzes vom 17.12.2004 (GVBl. S. 889), neues Satzungsrecht erlassen.

 

Der Stadt Eisenach, als Eigentümerin nachfolgend aufgeführter Grundstücke,  wurden ohne  Vorankündigung neue Entwässerungsbeitragsbescheide für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung, zugestellt. Die neuen Bescheide berücksichtigen die bisherigen Zahlungen aufgrund der Beitragsfestsetzungen durch die Stadt Eisenach und den Zweck-verband.

Es bestand somit keine Möglichkeit, diese Beiträge  im Haushalt 2009 zu planen.

 

Zu den nachfolgend tabellarisch aufgeführten Grundstücken sind die Beiträge bereits im No-vember  2009, Dezember 2009 und  Anfang Januar 2010 fällig.

 

Gemarkung

Flur

Flurstück- Nr.

Lage

zu zahlende Beitragshöhe in €

Stedtfeld

3

227/3

Sportplatz

13.477,45

Hötzelsroda

2

555/1

Trafo “Am Wasserturm”

120,48

Hötzelsroda

1

20/1

Trafo Schillerplatz

258,53

Hötzelsroda

7

33/29

Mittelshof

1684,21

Hötzelsroda

7

33/30

Trafo Mittelshof

178,21

Eisenach

1

89/2

Rudolf-Breitscheid-Straße

520,82

Eisenach

2

144

Stedtfelder Straße 10

966,13

Eisenach

3

7534

Stedtfelder Straße

265,49

Eisenach

3

165/7

Stedtfelder Straße

1468,35

Eisenach

3

165/4

Stedtfelder Straße

897,31

Eisenach

45

3354/4

Adam-Opel-Straße

4668,38

Eisenach

45

3315/11

Adam-Opel-Straße

2896,54

Eisenach

6

351/5

Ernst-Thälmann-Straße

272,33

Eisenach

1

104/3

Wilhel-Pieck-Straße

224,41

Stregda

3

338/1

Kanalstraße 10

73,66

 Summe

27.972,30

 

Zu  fünf Festsetzungsbescheiden in Höhe von insgesamt 2.762,25 € wurde bereits Widerspruch beim TAV-EE eingelegt.

 

Aufgrund der Zahlungspflicht der Stadt Eisenach ist der Beschluss über die zusätzlichen Haushaltsmittel unabweisbar.


Die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur überplanmäßigen Ausgabe wurde gemäß Bescheid vom 26. März 2009 zur Haushaltssatzung 2009, hier: Anlage 1, beantragt. Aus diesem Grund mußte der Vorbehalt in die Beschlussfassung aufgenommen werden.

 

Mit der Anpassung der Entwässerungsbeiträge an die Entwässerungssatzung des TAV-EE gemäß der 3. Änderungssatzung vom 12.03.2007 werden auch bisherige Festsetzungen zum Entwässerungsbeitrag zu einzelnen Grundstücken aufgehoben. Die daraus resultierende bisherige Rückerstattung in Höhe von 25.890,43 € wird in der HH- Stelle 88000. 36510 eingenommen und dient, da hier keine Einnahme geplant war, als Deckungsvorschlag für die ungeplanten Ausgaben aus den Leistungsbescheiden der Entwässerungsbeitragsbescheide.

 

Die Deckung des Differenzbetrages in Höhe von 2.081,87 € erfolgt durch Minderausgaben in der HH- Stelle 91219.97780- Kredittilgung. Aufgrund von vorgenommenen Umschuldungen und geringerer Kreditaufnahme im HH-Jahr 2009 fällt der Finanzbedarf zur Zahlung der Tilgung geringer aus und steht damit im Rahmen des Deckungskreises für die überplanmäßige Ausgabe zur Verfügung.