Betreff
Aufhebung Sperrvermerk Brücke Amrastraße
Vorlage
0205-HFA/2009
Aktenzeichen
20.1 / 20 22 01 - wa
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Aufhebung des Sperrvermerkes bei der Haushaltsstelle 63380.96950 – Sanierung Brücke Amrastraße – in Höhe von 348.698 Euro.


II. Begründung

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat am 30.10.2009 die 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen (Beschluss Nr. 0064/2009). Inhaltlicher Schwerpunkt war hierbei die Veranschlagung der städtischen Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II. Mit Bescheid vom 20.10.2009 hatte das Thüringer Innenministerium der Stadt Eisenach die beantragten Bedarfszuweisungen zur Finanzierung der Maßnahmen bewilligt.

 

Ausgenommen von der Bewilligung war die Sanierung der Brücke Amrastraße. Der Stadtrat hat deshalb zunächst bei der betreffenden Haushaltsstelle einen Sperrvermerk beschlossen. Der Haupt- und Finanzausschuss wurde ermächtigt, die Sperre nach Bewilligung der Bedarfszuweisung durch das Thüringer Innenministerium für die genannte Maßnahme in Höhe von 69.740 Euro aufzuheben.

 

Im Ergebnis der kurzfristig mit den Aufsichtsbehörden geführten Verhandlungen und nach umfassender Klarstellung der avisierten Maßnahme wurde die Bedarfszuweisung für die Brücke Amrastraße seitens des Innenministeriums doch noch bewilligt. Der entsprechende Bewilligungsbescheid für die Bedarfszuweisung ging am 04.12.2009 ein (Anlage 1). Der Sperrvermerk kann damit aufgehoben und die Maßnahme vollzogen werden.

 

Zwischenzeitlich liegt der Stadt auch der 2. Teilbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 27.10.2009 (eingegangen in der Verwaltung am 02.11.2009) vor (Anlage 2), mit dem die städtischen Maßnahmen bewilligt wurden. Noch nicht genehmigt war in diesem Bescheid die Sanierung der Brücke Amrastraße, da zum Zeitpunkt seiner Erstellung die Bewilligung der Bedarfszuweisung hierfür noch nicht vorlag. Da die Bewilligung der Bedarfszuweisung nachträglich nun doch erfolgte, wird durch das Thüringer Landesverwaltungsamt ein 3. Teilbescheid erstellt. Dieser lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor.


Anlagenverzeichnis:

 

-          Bescheid über die Gewährung einer Bedarfszuweisung in Form eines Zuschusses für die Stadt Eisenach aus Mitteln des Landesausgleichsstocks vom 01.12.2009

-          2. Teilbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes zum Konjunkturpaket II vom 27.10.2009