Betreff
Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal
Vorlage
1122-StR/2013
Aktenzeichen
66 11 01 188/189
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal im Bereich der Straßen „Ginsterweg“ und „Am Klosterholz“.


II. Begründung

 

Der Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal plant in 2013 die Erneuerung seiner Anlagen im Ginsterweg und in 2013 / 2014 in einem großen Bereich der Straße „Am Klosterholz“ (von Blaubeerweg bis Haus-Nr. 23). Erneuert werden in beiden Straßen der Mischwasserkanal sowie die Trinkwasserleitung jeweils mit allen Hausanschlüssen.

 

Ginsterweg:        Mischwasserkanal DN 300, Trinkwasserleitung, 32 Hausanschlüsse

Am Klosterholz: Mischwasserkanal DN 250-400, Trinkwasserleitung, 45 Hausanschlüsse

 

Die öffentlichen Verkehrsflächen im Ginsterweg und Am Klosterholz befinden sich bereits jetzt in einem außerordentlich desolaten Bauzustand. Die Verkehrssicherungspflicht kann ohne umfangreiche Unterhaltungsmaßnahmen nicht mehr aufrecht erhalten werden. Die Fahrbahnen sind gekennzeichnet durch nicht mehr vorhandene bzw. verschlissene Oberflächenbefestigungen, die Verkehrssicherheit der Gehwege ist ebenso kaum noch gegeben.

 

Eine sach- und fachgerechte Durchführung der Maßnahmen des TAV kann nur zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden, wenn sich die Stadt mit den Straßenbauarbeiten (Fahrbahn und Gehweg) auf den verbleibenden Restflächen beteiligt. Eine ordnungsgemäße Herstellung der Leitungsgräben sowie die erforderliche Verdichtung bei der Wiederverfüllung der Gräben als Grundlage für einen fachgerechten Deckenschluss kann ohne eine Beteiligung der Stadt nicht erfolgen, da der Zustand und der Aufbau der direkt angrenzenden Straßen- und Gehwegbereiche dieses nicht zulässt. Sollte die Stadt sich nicht an den Maßnahmen beteiligen können, so ist eine Übernahme der Gewährleistung für den Deckenschluss im Rohrgrabenbereich von Seiten des TAV nicht möglich.

 

Die Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen ist somit technisch unerlässlich und für die Stadt ein erheblicher wirtschaftlicher Vorteil. Um die Maßnahmen wie geplant in 2013 (Ginsterweg) und 2013/2014 (Am Klosterholz) ausführen zu können, sind die Planung und Ausschreibung zeitlich dringend erforderlich.

 

Die Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen ist somit sachlich und zeitlich unabweisbar.

 

Der TAV und die Stadt werden die Maßnahmen gemeinsam vorbereiten und ausschreiben. Synergieeffekte ergeben sich durch eine Kostenteilung für Leistungsanteile wie Baugrundgutachten, Vermessung, Beweissicherung, Baustelleneinrichtung. Der TAV übernimmt alle Straßenbauarbeiten in den Rohrgrabenbereichen (ca. 1/3 der Gesamtstraßenfläche), was zu einer erheblichen Kostenreduzierung für die Stadt führt.

 

Für den Haushalt 2013/2014 wurden Haushaltsmittel angemeldet. Straßenausbaubeiträge können erhoben werden.

 

Ginsterweg:                 Ausgabe 2013    - 63000.960210: 130.000 €

                                    Einnahme 2014 – 63000.350210: 75.000 € (Straßenausbaubeiträge)

 

Am Klosterholz:          Ausgabe 2013    - 63000.960022: 30.000 € + VE für 2014: 200.000 €

                                    Einnahme 2014  - 63000.350220: 75.000 € (Straßenausbaubeiträge)

 

Der Ginsterweg hat einschließlich der erforderlichen Anbindungen an die Friemarstraße und an die Straße „Am Ramsberg“ eine Länge von 190 m und eine Breite von 6 m (einschließlich Gehweg). Die Kosten der Stadt Eisenach belaufen sich lt. Grobkostenschätzung für den Ginsterweg auf ca. 130.000 € brutto.

 

Der von der Baumaßnahme betroffene Bereich der Straße „Am Klosterholz“ hat eine Länge von 415 m bei einer Breite von durchschnittlich 6,50 m. Die Kosten der Stadt belaufen sich bei diesem sehr großen Baubereich auf grobgeschätzt ca. 230.000 €. Da die Länge des Bauabschnittes vom TAV erst in 2013 festgelegt wurde, wurde hier die Haushaltsanmeldung korrigiert.