II. Fragestellung
Liegt dieses Raumkonzept nun vor?
Wenn ja: Konnte ein Raumkonzept erstellt
werden, welches dem Anspruch gerecht wurde, die Grundschule gegenüber ihrer
heutigen Situation bezüglich der vorhanden Räumlichkeiten nicht schlechter zu
stellen?
Wenn nein: Wie soll trotz der entstandenen
Verzögerung von mindestens einen Monat der Zeitplan für den Umzug eingehalten
werden? Ohne das Raumkonzept können notwendige Umbauarbeiten nicht in Auftrag
gegeben werden.
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Im Ergebnis eines von der Schulverwaltung moderierten Gespräches am 12. März 2013 wurde zwischen den beiden Schulen eine Lösung gefunden, welche den Anforderungen an die Durchführung eines geordneten Schulbetriebes beider Schulen gerecht wird. Hiernach werden ab dem kommenden Schuljahr das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss von der Grundschule und das 2. Obergeschoss inkl. des Chemiefachkabinettes im Erdgeschoss von der Gemeinschaftsschule genutzt. Einige Fach- (Computerkabinett, Werkraum) bzw. Funktionsräume (Archiv, Lagerräume) werden unabhängig von der Etage gemeinsam genutzt. Der grundsätzlichen Zuordnung der genannten Bereiche haben beide Schulen zugestimmt. Im Rahmen der zugeordneten Bereiche obliegt es den Schulen die Einteilung der Räumlichkeiten vorzunehmen.
Auf der Grundlage der vorgenommenen Raumaufteilung erfolgt nach den Osterferien die konkrete Planung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen. Trotz der eingetretenen Verzögerung bei der Aufstellung des Raumkonzeptes sollen alle Maßnahmen zum Beginn des neuen Schuljahres abgeschlossen sein.