Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Erhöhung der Friedhofsgebühren
Vorlage
AF-0044/2009
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Wir fragen:

 

1.      Warum wurde in Abarbeitung des Haushaltes 2006 eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren nicht durchgeführt?

2.      Warum wurde erst für 2009 eine Satzung erarbeitet und nicht eher kalkuliert?

3.      Wie werden die bisher entstandenen Verluste aufgefangen bzw. zu wessen Lasten gehen diese?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Vor der Neukalkulation der Friedhofsgebühren musste erst eine abschließende Entscheidung zum Weiterbetrieb des Krematoriums einschließlich einer umfangreichen Sanierung oder zu einer endgültigen Stilllegung getroffen werden. Nach dem Beschluss des Stadtrates zur Schließung des Krematoriums zum 31.12.2008 wurde umgehend mit der Neukalkulation der Friedhofsgebühren sowie der Abstimmung der Kalkulation mit dem Landesverwaltungsamt begonnen.

 

 

Zu 2.

Eine verbindliche Neukalkulation war erst nach der Entscheidung über die Stilllegung des Krematoriums möglich, eine Kalkulation verschiedener Varianten (mit und ohne Weiterführung des Krematoriums) wäre nicht wirtschaftlich gewesen.

 

 

Zu 3.

Jedes Jahr werden die Ergebnisse der einzelnen Sparten des Regiebetriebes (Friedhof, Grünanlagen, Beleuchtung /Parken, Bauhof, Außendienste, Gebäudeunterhaltung, Tiefbau) zu einem Betriebsergebnis zusammengefasst und entsprechend des Vorzeichens auf neue Rechnung vorgetragen oder für die Tilgung vergangener Verlustvorträge herangezogen. Im Rahmen der Darstellung der Ergebnisse der Sparten als Gesamtergebnis des Betriebes wird ein etwaiger Verlust einer Sparte innerhalb des Betriebes durch den Gewinn einer anderen Sparte ausgeglichen. Insofern erfolgt der Ausgleich des Verlustes der Sparte Friedhof zunächst innerhalb des Regiebetriebes. Sofern bei insgesamt negativem Betriebsergebnis kein Verlustausgleich innerhalb von 5 Jahren erfolgen kann, muss dieser dann aus dem städtischen Haushalt erfolgen.