Betreff
Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach 2012-2022 Sachstand: 30.04.2013
Vorlage
1152-BR/2013
Aktenzeichen
20 21 10
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 26.09.2012 (Nr. StR/0621/2012) wurde das Haushaltssicherungskonzept (HSK) der Stadt Eisenach für den Zeitraum 2012 bis 2022 beschlossen. Mit Bescheid vom 25.10.2012 genehmigte das Thüringer Landesverwaltungsamt  das vorgenannte Haushaltssicherungskonzept und es wurde mit der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen (Anlage 6 des HSK) begonnen.

 

Gemäß Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Innenministeriums zur Aufstellung eines HSK (VV-Haushaltssicherung) nach § 53a ThürKO ist die Stadt Eisenach verpflichtet, gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde halbjährlich

 

·         zum 30.04. (bezogen auf den Konsolidierungserfolg zum 31.12. des Vorjahres auf Basis der Jahresrechnung) und

·         zum 31.10. (bezogen auf den Konsolidierungserfolg im laufenden Vollzug vom 01.01. bis 30.09.)

 

zu berichten.

 

Gleichzeitig wird, um doppelten Arbeitsaufwand zu vermeiden, zu vorgenannten Terminen dem Stadtrat hinsichtlich der umgesetzten Maßnahmen Bericht erstattet.

 

Erstmals wurde in der Stadtratssitzung am 30.01.2012 mit der Berichtsvorlage Nr. 1093-BR/2013 über die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes per Dezember 2012 berichtet.

 

In diesem Zusammenhang ist der Anlage nunmehr eine aktualisierte und umfassende Berichterstattung beigefügt, welche Nr. 5 VV-Haushaltssicherung Rechnung trägt und wie folgt gegliedert ist:

 

·         Vorbericht zur Auswertung des HSK per 30.04.2013

·         A – Sachstand (auf Basis der Anlage 6 des HSK)

·         B – Monetäre Auswirkungen (auf Basis der Anlagen 7 und 8 des HSK)

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis

 

·         Vorbericht zur Auswertung des HSK per 30.04.2013

·         A – Sachstand (auf Basis der Anlage 6 des HSK)

·         B – Monetäre Auswirkungen (auf Basis der Anlagen 7 und 8 des HSK)