Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Regionalbeihilfen der Europäischen Kommission
Vorlage
AF-0438/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

  1. Was heißt das konkret für die Arbeitsmarktregion Eisenach/Wartburgkreis?
  2. Welche konkreten Maßnahmen wären für die Stadt Eisenach davon betroffen?
  3. Welche Voraussetzungen muss die Stadt Eisenach leisten, um Nutznießer dieser Regionalbeihilfe der Europäischen Kommission zu werden?
  4. Welche Maßnahmen wurden bisher über diese Regionalbeihilfe gefördert?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

 

Für die regionale Wirtschaftsförderung in der Europäischen Union sind insbesondere die

Regelungen für die Regionalbeihilfen von Bedeutung. So sind laut Artikel 87 Abs 3 Buchstabe a des EG-Vertrages “Beihilfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung von Gebieten, in denen die Lebenshaltung außergewöhnlich niedrig ist oder eine erhebliche Unterbeschäftigung herrscht”, erlaubt. Diese Gebiete umfassen Regionen, in denen das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf weniger als 75% des EU – Durchschnittes beträgt.  Der neue Leitlinienentwurf für Regionalbeihilfen der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2014 bis 2020 sieht vor, dass die Arbeitsmarktregion Eisenach / Wartburgkreis, die sich derzeitig in einer “a”- Region mit Höchstfördersätzen befindet, in einer abgestuften Übergangszeit (2014 – 2016) bzw. danach (2017 – 2020) weiterhin zum Zielgebiet für die Bereitstellung von Regionalbeihilfen gehören soll.

 

 

zu 2.

 

Zukünftige Rahmenbedingungen für die Arbeitsmarktregion Eisenach / Wartburgkreis:

 

·         Reduzierung der Höchstförderintensitäten

·         Übergangsstatus, zunächst für 3  Jahre

·         Schaffung eines Sonderplafonds für ehemalige “a”- Regionen, der nur dort genutzt  

      werden kann

 

Konsequenzen für die regionale Wirtschaftsförderung der Arbeitsmarktregion Eisenach / Wartburgkreis: 

 

·         Region mit C - Förderstatus, jedoch in zwei Stufen (während des Übergangszeitraums mit leicht erhöhten Fördersätzen)

·         Investitionsförderung von KMU weiterhin möglich (während des Übergangszeitraums mit leicht erhöhten Fördersätzen

·         Infrastrukturförderung bleibt erhalten (auch Förderung von beihilferelevanten Tatbeständen)

·         Privilegierte Förderung (2014 - 2016) und ab 2017 - 2022 “normalen” c -Fördergebietsstatus

·         Wegfall der Investitionsförderung für Großunternehmen

·         Ansiedlungsstrategie in der regionalen Wirtschaftsförderung muß wesentlich stärker auf Standortvorteile ausgerichtet werden.

·         Sinkende Höchstfördersätze für KMU,

·         Verbot von Betriebsmittelbeihilfen, das bedeutet, Angebote des Freistaates Thüringen für 

Betriebsmittelfinanzierungen (Darlehen, Bürgschaften) können nur noch auf de-minimis-Basis  (Branchen) zukünftig erfolgen.

 

Vergleich der derzeitigen und zukünftigen Höchstfördersätze in der Arbeitsmarktregion Eisenach / Wartburgkreis:

 

·         Kleine Unternehmen (bis 200 Beschäftigte):

      derzeitger Höchstfördersatz 50 %, Höchstfördersatz 2014 – 2016 35 %, ab 2017 30 %

 

·         Mittlere Unternehmen (201 bis 800 Beschäftigte):

      derzeitger Höchstfördersatz 40 %, Höchstfördersatz 2014 – 2016 25 %, ab 2017 20 %

 

·         Große Unternehmen (ab 801 Beschäftigte):

      derzeitger Höchstfördersatz 30 %, Höchstfördersatz 2014 – 2016   0 %, ab 2017   0 %

 

 

 

zu 3.

 

Wesentliche Voraussetzungen  für die Inanspruchnahme der Regionalbeihilfen der Europäischen Kommission im Förderzeitraum 2014  - 2020:

 

·         Arbeitsmarktregion Eisenach / Wartburgkreis muss sich weiterhin im Zielgebiet der Förderung, das heißt sich im Freistaat Thüringen befinden.

·         Die öffentlichen Gebietskörperschaften müssen über ausgeglichene kommunale Haushalte verfügen, um die Eigenanteile sichern zu können.

 

 

zu 4.

 

Folgende Maßnahmen wurden bisher in der Stadt Eisenach über die Gewährung von Investitionszuschüssen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW)  sowie aus dem “Europäischen Fonds” für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert:

 

·         Erschließung Industrie – und Gewerbegebiet “Auf dem Gries” Gewerbegebiet, Planbereich  “Am langen Rasen”

·         Errichtung einer Verkehrsanbindung für das GI/GE “Auf dem Gries” von der Nicolaus –Otto – Straße zur Stedtfelder Straße mit einer Hörselbrücke

·         Errichtung des Günder - und Innovationszentrums Stedtfeld (GIS)

·         Erschließung und Umstrukturierung des Altstandortes “Eisenach – Ost / Industrietal Hörsel” Teilgebiet “Eichrodter Weg”

·         Wiederherstellung ehemalige Lackfabrik

·         Erschließung Gewerbegebiet Stedtfeld

·         Erschließung Gewerbegebiet Stockhausen