Betreff
Aufhebung des Stadtratsbeschlusses-Nr. StR/0598/2012 - Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Beschaffung eines Gerätewagen-Logistik mit Ausrüstungsmodul Wasserversorgung im Vermögenshaushalt der Stadt Eisenach für das Jahr 2013
Vorlage
1160-StR/2013
Aktenzeichen
37 22 01
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Beschluss-Nr. StR/0598/2012 mit folgendem Betreff „Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Beschaffung eines Gerätewagen-Logistik mit Ausrüstungsmodul Wasserversorgung im Vermögenshaushalt der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2013“ wird aufgehoben.

 


Begründung:

 

Der Stadtrat hat am 13.09.2012 die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Beschaffung eines Gerätewagen Logistik 2 (GW-L2) beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 14.03.2013 teilt der Leiter des Referates Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst im TLVwA mit, dass der Bund nach jetzigem Kenntnisstand plant, ab dem Jahr 2014 neun GW-L2 an den Freistaat Thüringen auszuliefern. Laut Planung des TLVwA ist davon ein Fahrzeug für die Stadt Eisenach vorgesehen. Demzufolge ist eine Beschaffung des Fahrzeuges seitens der Stadt Eisenach nicht mehr notwendig. D.h., die Stadt Eisenach erhält einen GW-L2, der zu 100 % vom Bund finanziert wird.

 

Zur Information:

Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz hat mit Schreiben vom 04. April 2013 der Finanzverwaltung, siehe Anlage, die entsprechenden Änderungen im Entwurf des Vermögenshaushaltes 2013 vorgeschlagen. Mithin sollen 113.000 Euro von der für die Beschaffung eines GW-L2 geplanten Ausgabe in Höhe von 200.000 Euro für die Beschaffung dringend benötigter Ausrüstungen zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Berufsfeuerwehr sowie der Freiwilligen Feuerwehren Eisenach-Mitte, Neuenhof, Neukirchen, Stedtfeld, Stockhausen/Hötzelsroda und Stregda im Haushaltsplan 2013 veranschlagt werden.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Schreiben des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz vom 04.04.2013, AZ. 37/37 06 01/    ste-br an die Finanzverwaltung