Betreff
Überplanmäßige Ausgabe bei der ARGE Grundsicherung Eisenach für den Deckungskreis 075 in Höhe von 80.000 €
Vorlage
0208-HFA/2009
Aktenzeichen
50.1
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar

die überplanmäßige Bereitstellung von 80.000,00 € für die ARGE Grundsicherung Eisenach für den Deckungskreis 075 – Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II), aufgeteilt auf die Haushaltsstellen:         

48200.69100 – Kosten der Unterkunft und Heizung      33.500,00 € und

48200.69110 – Umzugskosten                                           46.500,00 €.

 

Die vollständige Deckung der Mehrausgaben in Höhe von 80.000,00 € ist über die nachfolgend genannten Mehreinnahmen und Minderausgaben gewährleistet:

 

Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen:

40000.11300       570,00 €      Nutzungsgebühr

                                                           (HH-Ansatz 2009                                 1.500,00 €)

41100.24900   1.680,00 €      Rückzahlung Darlehen
                                                           (HH-Ansatz 2009                                      0,00 €)

41208.25110   6.200,00 €      Kostenbeitr. Aufwendungsersatz i. E.

                                                           (HH-Ansatz 2009                              30.000,00 €)

41500.24700   6.200,00 €      sonst. Erstattungsleistungen a.v.E.

                                                           (HH-Ansatz 2009                              10.000,00 €)

48200.24101   6.200,00 €      Kostenbeitr. Mietkaut., Umzugskost.

                                                           (HH-Ansatz 2009                              20.000,00 €)

48200.24103       300,00 €      Kostenbeitr. Erstausst. Wohnungen

                                                           (HH-Ansatz 2009                                 1.500,00 €)

gesamt           21.150,00 €

 

Minderausgaben in den Haushaltsstellen:

41300.73141  30.000,00 €    Hilfe bei Krankheit § 48 - KE n. § 264 SGB V     

                                                          (HH-Ansatz 2009                              129.800,00 €)

41490.73240        500,00 €     Nichtsesshaftenhilfe          

                                                           (HH-Ansatz 2009                                    500,00 €)

47000.71810     4.700,00 €     Zuschuss Schuldnerberatungsstelle

                                                           (HH-Ansatz 2009                                67.900,00 €)

54000.71810        500,00 €     Zuschuss Suchtberatungsstelle

                                                           (HH-Ansatz 2009                                72.400,00 €)

90000.81000   23.150,00 €     Gewerbesteuerumlage

                                                           (HH-Ansatz 2009                              903.000,00 €)

gesamt           58.850,00 €

 

 


II. Begründung

 

Im Haushaltsplan 2009 waren insgesamt 9.035.000,00 € im Deckungskreis 075 geplant.

 

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach am 18.09.2009 wurden bereits 750.000,00 € als überplanmäßige Ausgabe für die Kosten der Unterkunft und Heizung in der HH-Stelle 48200.69100 – im DK 075 – bewilligt. Somit standen im Deckungskreis 075 insgesamt 9.785.000,00 € zur Verfügung.

 

Benötigt werden im Deckungskreis weitere 80.000,00 €, davon entfallen auf die

 

HH-Stelle 48200.69100 – Kosten der Unterkunft und Heizung –  rd. 33.500,00 € und auf die

HH-Stelle 48200.69110 – Umzugskosten – rd. 46.500,00 €. 

 

Für die Kosten der Unterkunft und Heizung standen mit der damaligen überplanmäßigen Ausgabe von 750.000,00 € insgesamt 9.590.000,00 € zur Verfügung, bis Ende November waren hiervon rd. 8.874.300,00 € beansprucht. Den derzeit noch verfügbaren Ausgabemitteln für die Kosten der Unterkunft und Heizung von rd. 715.700,00 € steht momentan ein noch zu finanzierender Ausgabebdarf von rd. 745.000,00 € gegenüber, daneben sind weitere Zahlungspflichten nicht ausgeschlossen, so dass insgesamt noch rd. 33.500,00 € benötigt werden.

Die Kosten für Unterkunft und Heizung sind nicht nicht genau planbar, da sie u. a. von den Fallzahlen der Leistungsempfänger nach dem SGB II abhängig sind. Hinzu kommen Kosten bei Betriebs- und Heizkostennachzahlungen.

 

Die Umzugskosten sind ebenfalls nicht vorhersehbar und können somit nicht genau geplant werden. Hier steht im Jahr 2009 ein zu finanzierender Mehrbedarf von rd. 46.500,00 € zu Buche, welcher nicht über die Deckungsmittel des Deckungkreises 075 abgedeckt werden kann. Ursprünglich geplant war in dieser Hilfeart eine Ausgabe von 30.000,00 €, der tatsächliche Bedarf beläuft sich auf rd. 76.500,00 €. 

 

Die Unabweisbarkeit dieser zu leistenden Ausgaben ergibt sich zwingend aus der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der Stadt (hier: Umsetzung SGB II).

 

Zur vollständigen Deckung der Mehraufwendungen stehen die eingangs genannten Mehreinnahmen und Minderausgaben (siehe Beschlussvorschlag)  zur Verfügung. Die Kassenwirksamkeit der aufgeführten Mehreinnahmen ist gewährleistet; die Einsparungen auf der Ausgabeseite ergaben sich aus der laufenden Haushaltsausführung und bereits erteilten Bescheiden.

 

Die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur überplanmäßigen Ausgabe wurde gemäß Bescheid vom 26. März 2009 zur Haushaltssatzung 2009, hier: Auflage 1, beantragt.