I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
vorbehaltlich der Zustimmung
des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar
die überplanmäßige
Bereitstellung von 80.000,00 € für die ARGE Grundsicherung Eisenach für den
Deckungskreis 075 – Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB
II), aufgeteilt auf die Haushaltsstellen:
48200.69100 –
Kosten der Unterkunft und Heizung 33.500,00
€ und
48200.69110 –
Umzugskosten 46.500,00
€.
Die vollständige Deckung der
Mehrausgaben in Höhe von 80.000,00 € ist über die nachfolgend genannten
Mehreinnahmen und Minderausgaben gewährleistet:
Mehreinnahmen
in den Haushaltsstellen:
40000.11300
570,00 € Nutzungsgebühr
(HH-Ansatz
2009 1.500,00 €)
41100.24900 1.680,00 € Rückzahlung
Darlehen
(HH-Ansatz
2009 0,00 €)
41208.25110 6.200,00 € Kostenbeitr.
Aufwendungsersatz i. E.
(HH-Ansatz
2009
30.000,00 €)
41500.24700 6.200,00 € sonst.
Erstattungsleistungen a.v.E.
(HH-Ansatz
2009
10.000,00 €)
48200.24101 6.200,00 € Kostenbeitr.
Mietkaut., Umzugskost.
(HH-Ansatz
2009
20.000,00 €)
48200.24103 300,00
€ Kostenbeitr. Erstausst.
Wohnungen
(HH-Ansatz
2009 1.500,00 €)
gesamt 21.150,00 €
Minderausgaben in den
Haushaltsstellen:
41300.73141 30.000,00 € Hilfe bei Krankheit § 48 - KE n. § 264 SGB V
(HH-Ansatz
2009 129.800,00
€)
41490.73240
500,00 € Nichtsesshaftenhilfe
(HH-Ansatz
2009 500,00 €)
47000.71810
4.700,00 € Zuschuss
Schuldnerberatungsstelle
(HH-Ansatz
2009 67.900,00 €)
54000.71810
500,00 € Zuschuss
Suchtberatungsstelle
(HH-Ansatz
2009 72.400,00 €)
90000.81000 23.150,00 € Gewerbesteuerumlage
(HH-Ansatz
2009 903.000,00
€)
gesamt 58.850,00 €
II. Begründung
Im Haushaltsplan 2009 waren insgesamt 9.035.000,00 € im Deckungskreis 075 geplant.
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach am 18.09.2009 wurden bereits 750.000,00 € als überplanmäßige Ausgabe für die Kosten der Unterkunft und Heizung in der HH-Stelle 48200.69100 – im DK 075 – bewilligt. Somit standen im Deckungskreis 075 insgesamt 9.785.000,00 € zur Verfügung.
Benötigt werden im Deckungskreis weitere 80.000,00 €, davon entfallen auf die
HH-Stelle 48200.69100 – Kosten der Unterkunft und Heizung – rd. 33.500,00 € und auf die
HH-Stelle 48200.69110 – Umzugskosten – rd. 46.500,00 €.
Für die Kosten der Unterkunft und Heizung standen mit der damaligen überplanmäßigen Ausgabe von 750.000,00 € insgesamt 9.590.000,00 € zur Verfügung, bis Ende November waren hiervon rd. 8.874.300,00 € beansprucht. Den derzeit noch verfügbaren Ausgabemitteln für die Kosten der Unterkunft und Heizung von rd. 715.700,00 € steht momentan ein noch zu finanzierender Ausgabebdarf von rd. 745.000,00 € gegenüber, daneben sind weitere Zahlungspflichten nicht ausgeschlossen, so dass insgesamt noch rd. 33.500,00 € benötigt werden.
Die Kosten für Unterkunft und Heizung sind nicht nicht genau planbar, da sie u. a. von den Fallzahlen der Leistungsempfänger nach dem SGB II abhängig sind. Hinzu kommen Kosten bei Betriebs- und Heizkostennachzahlungen.
Die Umzugskosten sind ebenfalls nicht vorhersehbar und können somit nicht genau geplant werden. Hier steht im Jahr 2009 ein zu finanzierender Mehrbedarf von rd. 46.500,00 € zu Buche, welcher nicht über die Deckungsmittel des Deckungkreises 075 abgedeckt werden kann. Ursprünglich geplant war in dieser Hilfeart eine Ausgabe von 30.000,00 €, der tatsächliche Bedarf beläuft sich auf rd. 76.500,00 €.
Die Unabweisbarkeit dieser zu leistenden Ausgaben ergibt sich zwingend aus der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der Stadt (hier: Umsetzung SGB II).
Zur vollständigen Deckung der Mehraufwendungen stehen die eingangs genannten Mehreinnahmen und Minderausgaben (siehe Beschlussvorschlag) zur Verfügung. Die Kassenwirksamkeit der aufgeführten Mehreinnahmen ist gewährleistet; die Einsparungen auf der Ausgabeseite ergaben sich aus der laufenden Haushaltsausführung und bereits erteilten Bescheiden.
Die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur überplanmäßigen
Ausgabe wurde gemäß Bescheid vom 26. März 2009 zur Haushaltssatzung 2009, hier:
Auflage 1, beantragt.