I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss
der Stadt Eisenach beschließt:
die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 29.600,00 € in der Haushaltsstelle 61500.94008 Sanierung/Ausbau Stadtschloss Eisenach
Die Deckung erfolgt aus
folgender Haushaltsstelle: 61500.36108 – Landeszuweisung zum Stadtschloss
Eisenach - Zusätzliche Landeszuweisungen:
1. in
Höhe von 5.920,00 € Fördermittelanteil Städtebauförderung für Kosten der
Veröffentlichung 4. bis 6. Bauabschnitt Stadtschloss Eisenach
(Zuwendungsbescheid liegt vor)
2. in
Höhe von 23.680,00 € Fördermittel (80 v. H.) auf vorgenannte zusätzlichen
Fördermittelanteil (Zuwendung beantragt und in Aussicht gestellt)
Die Beschlussfassung gilt vorbehaltlich der Bewilligung des Fördermittelgebers und der Zustimmung des Landesverwaltungsamtes (Auflage zur Haushaltskonsolidierung, da Beschlusssumme größer 10.000,00 €).
II. Begründung
Am Eisenacher Stadtschloss
standen in diesem Jahr finanzielle Mittel in Höhe von rd. 1,4 Mio € zur
Verfügung. Diese Mittel werden für den Fortgang der Baumaßnahmen im Südflügel,
5./6. Bauabschnitt benötigt. Die Gesamtmaßnahme Stadtschloss wird zwar nur über
eine Haushaltsstelle für Einnahmen und Ausgaben bewirtschaftet, gliedert sich
jedoch in verschiedene Bauabschnitte (bisher 6 Bauabschnitte, zusätzlich
Sicherung Rokokosaal und Fassade Marstall als Einzelmaßnahmen), welche
gegenüber dem Fördermittelgeber getrennt abzurechnen sind. Die als noch zur
Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 320.192,38 € sind zweckgebunden am
Südflügel einzusetzen. Hier werden sie für nicht vorgemerkte Aufträge
(Planungsleistungen der beauftragten Architektur- und Ingenieurbüros,
Einzelleistungen mit geringeren Auftragssummen), noch laufende Ausschreibungen
sowie eventuelle Mengenmehrungen und unerwartete Leistungen benötigt.
Die
überplanmäßige Ausgabe ist für die Erneuerung der Fenster am Nordflügel
zwingend erforderlich (Archivbereich) Die Fenstererneuerung wurde als
Einzelmaßnahmen zur noch ausstehenden Sanierung des Nordflügels beantragt. Die
Beschlussfassung muss vorbehaltlich der Bewilligung des Fördermittelgebers und
der Zustimmung des Landesverwaltungsamtes (Auflage zur Haushaltskonsolidierung,
da Beschlusssumme größer 10.000,00 €) erfolgen.
Die
geplante Baumaßnahme ist zum einen unabweisbar, da die desolaten Fenster im
Archivbereich unzumutbare Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter des Archivs
zur Folge haben. Die Fenster sind undicht und verfügen nur über
Einfachverglasungen, welche dann bei entsprechenden Außentemperaturen
innenseitig vereisen. In den Wintermonaten wird folglich auch nur eine max.
Raumtemperatur von 18°C erreicht (Aussage Leiter Archiv, Herr Dr. Brunner).
Eine
weitere Folge und somit Grund für die Unabweisbarkeit sind die entsprechenden
Wärmeverbrauchsmengen im Archiv. In den Jahren 2003 bis 2005, in welchen sich
der Verbrauch vorrangig auf die Bereiche Marstall und Nordflügel aufteilt,
wurden im Objekt Markt 24 jahresdurchschnittlich 30.000,- € für Heizkosten
benötigt. Hinzu kommen weitere Kosten für zusätzliche mobile Heizgeräte. Zur
Reduzierung der Bewirtschaftungskosten und im Interesse der Räume, ihrer Nutzer
und der Umwelt soll daher hier schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden.
In
der Haushaltsanmeldung für 2009 war dieser Teil des Stadtschlosses noch nicht
berücksichtigt worden, da vor Beginn der Sanierungsarbeiten am Nordflügel
zunächst der Südflügel fertig gestellt werden sollte. In Anbetracht der
Dringlichkeit (s.o.) wurde hier jetzt jedoch ein entsprechender Antrag auf
Fördermittel für genannte Einzelmaßnahme gestellt.
Die
Realisierung der Leistungen kann vollständig ohne zusätzliche Mittel aus dem
städtischen Haushalt erfolgen.
Die im Beschlussvorschlag unter 1. genannte Summe von 5.920,- € stellt den Fördermittelanteil (80 v.H.) aus den Kosten der Veröffentlichung der Ausschreibungen für die Bauleistungen am Stadtschloss dar, welche sich bisher insgesamt auf 7.400,- € belaufen. Diese sind bereits beglichen, jedoch in der Förderung bisher unberücksichtigt.
Die 5.920,- € können somit nunmehr als Eigenanteil für zusätzliche Fördermittel genutzt werden. Bei einer Förderquote von 80 % sind dies weitere 23.680,- €.