Betreff
Sanierung Stadtschloss Eisenach, Fenster Nordflügel
Vorlage
0209-HFA/2009
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 29.600,00 € in der Haushaltsstelle 61500.94008 Sanierung/Ausbau Stadtschloss Eisenach

Die Deckung erfolgt aus folgender Haushaltsstelle: 61500.36108 – Landeszuweisung zum Stadtschloss Eisenach - Zusätzliche Landeszuweisungen:

1.      in Höhe von 5.920,00 € Fördermittelanteil Städtebauförderung für Kosten der Veröffentlichung 4. bis 6. Bauabschnitt Stadtschloss Eisenach (Zuwendungsbescheid liegt vor)

2.      in Höhe von 23.680,00 € Fördermittel (80 v. H.) auf vorgenannte zusätzlichen Fördermittelanteil (Zuwendung beantragt und in Aussicht gestellt)

Die Beschlussfassung gilt vorbehaltlich der Bewilligung des Fördermittelgebers und der Zustimmung des Landesverwaltungsamtes (Auflage zur Haushaltskonsolidierung, da Beschlusssumme größer 10.000,00 €).

 

 


II. Begründung

 

Am Eisenacher Stadtschloss standen in diesem Jahr finanzielle Mittel in Höhe von rd. 1,4 Mio € zur Verfügung. Diese Mittel werden für den Fortgang der Baumaßnahmen im Südflügel, 5./6. Bauabschnitt benötigt. Die Gesamtmaßnahme Stadtschloss wird zwar nur über eine Haushaltsstelle für Einnahmen und Ausgaben bewirtschaftet, gliedert sich jedoch in verschiedene Bauabschnitte (bisher 6 Bauabschnitte, zusätzlich Sicherung Rokokosaal und Fassade Marstall als Einzelmaßnahmen), welche gegenüber dem Fördermittelgeber getrennt abzurechnen sind. Die als noch zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 320.192,38 € sind zweckgebunden am Südflügel einzusetzen. Hier werden sie für nicht vorgemerkte Aufträge (Planungsleistungen der beauftragten Architektur- und Ingenieurbüros, Einzelleistungen mit geringeren Auftragssummen), noch laufende Ausschreibungen sowie eventuelle Mengenmehrungen und unerwartete Leistungen benötigt.

 

Die überplanmäßige Ausgabe ist für die Erneuerung der Fenster am Nordflügel zwingend erforderlich (Archivbereich) Die Fenstererneuerung wurde als Einzelmaßnahmen zur noch ausstehenden Sanierung des Nordflügels beantragt. Die Beschlussfassung muss vorbehaltlich der Bewilligung des Fördermittelgebers und der Zustimmung des Landesverwaltungsamtes (Auflage zur Haushaltskonsolidierung, da Beschlusssumme größer 10.000,00 €) erfolgen.

 

Die geplante Baumaßnahme ist zum einen unabweisbar, da die desolaten Fenster im Archivbereich unzumutbare Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter des Archivs zur Folge haben. Die Fenster sind undicht und verfügen nur über Einfachverglasungen, welche dann bei entsprechenden Außentemperaturen innenseitig vereisen. In den Wintermonaten wird folglich auch nur eine max. Raumtemperatur von 18°C erreicht (Aussage Leiter Archiv, Herr Dr. Brunner).

 

Eine weitere Folge und somit Grund für die Unabweisbarkeit sind die entsprechenden Wärmeverbrauchsmengen im Archiv. In den Jahren 2003 bis 2005, in welchen sich der Verbrauch vorrangig auf die Bereiche Marstall und Nordflügel aufteilt, wurden im Objekt Markt 24 jahresdurchschnittlich 30.000,- € für Heizkosten benötigt. Hinzu kommen weitere Kosten für zusätzliche mobile Heizgeräte. Zur Reduzierung der Bewirtschaftungskosten und im Interesse der Räume, ihrer Nutzer und der Umwelt soll daher hier schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden.

 

In der Haushaltsanmeldung für 2009 war dieser Teil des Stadtschlosses noch nicht berücksichtigt worden, da vor Beginn der Sanierungsarbeiten am Nordflügel zunächst der Südflügel fertig gestellt werden sollte. In Anbetracht der Dringlichkeit (s.o.) wurde hier jetzt jedoch ein entsprechender Antrag auf Fördermittel für genannte Einzelmaßnahme gestellt.

 

Die Realisierung der Leistungen kann vollständig ohne zusätzliche Mittel aus dem städtischen Haushalt erfolgen.

 

Die im Beschlussvorschlag unter 1. genannte Summe von 5.920,- € stellt den Fördermittelanteil (80 v.H.) aus den Kosten der Veröffentlichung der Ausschreibungen für die Bauleistungen am Stadtschloss dar, welche sich bisher insgesamt auf 7.400,- € belaufen. Diese sind bereits beglichen, jedoch in der Förderung bisher unberücksichtigt.

 

Die 5.920,- € können somit nunmehr als Eigenanteil für zusätzliche Fördermittel genutzt werden. Bei einer Förderquote von 80 % sind dies weitere 23.680,- €.