I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt die
Bestellung des Wirtschaftsprüfungsunternehmens
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Arnstädter Str. 28
99096 Erfurt
als Prüfer für den Jahresabschluss des
Geschäftsjahres 2012 des optimierten Regiebetriebes
Amt für Tiefbau und Grünflächen.
Begründung:
Gemäß § 3 der Betriebssatzung des
optimierten Regiebetriebes Amt für Tiefbau und Grünflächen finden für die
Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Thüringer
Eigenbetriebsordnung (§§ 6 bis 25 Thüringer EBV) Anwendung.
Folglich hat neben der örtlichen
Rechnungsprüfung eine Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer zu
erfolgen.
Die Zuständigkeit des Stadtrates der Stadt
Eisenach für die Bestellung des Abschlussprüfers ergibt sich aus § 26 Abs. 2 Ziff.
12 ThürKO.
Nachdem die Jahresabschlüsse der letzten 3
Wirtschaftsjahre von der WIBERA AG geprüft wurden (auf die Empfehlung des
Stadtrates zum Wechsel mit einer 3 –Jahresfrist wird an dieser Stelle
verwiesen), ist für die Prüfung des Abschlusses 2012 ein anderes
Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu bestellen.
Da es sich bei der Wirtschaftsprüfung nach §
1 zweiter Anstrich der VOL/A nicht um eine Leistung nach VOL handelt und der
Auftragswert den Schwellenwert für die Anwendung der Vorschriften der VOF nicht
annähernd erreicht, ist ein Wettbewerb außerhalb eines förmlichen Verfahrens durchgeführt
worden.
So wurden vier renommierte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Referenzmandate im Bereich kommunaler
Unternehmen und damit die notwendigen Erfahrungen im kommunalspezifischen
Haushalts- und Steuerrecht nachweisen können, zur Abgabe eines Festpreisangebotes
für die Durchführung der Jahresabschlussprüfung des Amtes für Tiefbau und
Grünflächen für das Geschäftsjahr 2012 aufgefordert.
Wegen der auch im optimierten Regiebetrieb
gegebenen Besonderheit des Nebeneinanderbestehens von hoheitlichen
Aufgabenbereichen und gewerblichen Tätigkeiten und der damit einhergehenden
Problemstellung in steuerlicher Hinsicht wurde bereits im Vorfeld auf das
Vorhandensein entsprechender Prüfungserfahrungen geachtet.
Auf die Notwendigkeit der Prüfung der Fragen
der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, der Einschätzung der
wirtschaftlichen Verhältnisse nach den
Vorschriften der Thüringer Kommunalordnung (§ 85) und des
Haushaltsgrundsätzegesetzes (§ 53) und der Erstellung eines Erläuterungsteiles
für die Berichterstattung wurde bei der
Angebotseinholung nochmals hingewiesen.
Im Ergebnis wurden vier Angebote abgegeben.
Die folgende Übersicht zeigt einen Vergleich
der eingegangenen Angebote.
|
BDO AG |
WIKOM AG |
BavariaTreu AG |
pwc AG |
|
|
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|
|
Honorar (Netto) |
8.150 € |
11.560 € |
9.400 € |
11.500 € |
Nebenkosten (Netto) |
850 € |
1.160 € |
0 € |
1.700 € |
Gesamthonorar
(Netto) |
9.000 € |
12.720 € |
9.400 € |
13.200 € |
Umsatzsteuer 19% |
1.710 € |
2.417 € |
1.786 € |
2.508 € |
Gesamthonorar
(Brutto) |
10.710 € |
15.137 € |
11.186 € |
15.708 € |
Die Wertung der Angebote führte zu folgendem
Ergebnis:
Bezogen auf das Gesamthonorar hat die BDO AG
das günstigste Angebot abgegeben. Damit schlagen wir vor, die BDO AG mit Sitz in Erfurt für die Prüfung des
Jahresabschlusses (HGB) und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012
einschließlich der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zu
bestellen.