Betreff
Einwohneranfrage - Verstöße gegen den Leinenzwang
Vorlage
EAF-0036/2013
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.    Wieviele Einwohnerbeschwerden über Verstöße gegenden Leinenzwang gab es jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012? (Angabe bitte insgesamt pro Jahr oder durchschnittlich pro Monat)

 

2.    In welchen Stadtbereichen treten auffällig häufig Einwohnerbeschwerden auf?

 

3.    Wie viele Ordnungsgelder oder/und Verwarnungen wurden jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012? (Angabe bitte insgesamt pro Jahr oder durchschnittlich pro Monat)

 

4.    In welcher Art und Weise wurde in der Vergangenheit versucht mit Hundehaltern ins Gespräch zu kommen? Fand ein Austausch zwischen Stadt und Bürgern statt?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Konkrete Anzeigen, die nach entsprechenden Feststellungen durch den Außendienst des Ordnungsamtes gefertigt werden, liegen in dem aus der Antwort auf Frage 3 ersichtlichen Umfang vor; die Anzeigen bilden die Grundlage für die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren. Eingeschlossen sind dabei Verfahren im Umfang von ca. 10%, denen Anzeigen von Privatpersonen zu Grunde liegen.

Darüberhinaus erreichen uns durchaus Beschwerden – oft anonym – über vereinzelt freilaufende Hunde, jedoch wird hierüber keine Statistik geführt. Häufen sich Beschwerden in einem bestimmten Bereich (z.B. freilaufende Hunde auf einem  Spielplatz , auf einer Grünfläche o.ä.), werden dort verstärkt Kontrollen durch den Außendienst vorgenommen.

 

Zu Frage 2:

 

Beschwerden wegen freilaufender Hunde waren verstärkt in den letzten Jahren im Bereich des Alten Friedhofs zu verzeichnen.

 

 

Zu Frage 3:

 

Anzahl der Verwarn- bzw. Bußgelder :

 

2010    143

 

2011    100

 

2012    117

 

 

Zu Frage 4:

 

Die Frage sollte vom Fragesteller konkretisiert werden. Es gib eindeutige Regelungen zum Leinenzwang in der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Eisenach. Insoweit wird kein genereller Diskussionsbedarf gesehen.

Dennoch erfolgen selbstverständlich durch den Außendienst vor Ort bei entsprechenden Feststellungen Gespräche und Belehrungen und letztlich eine Anzeige erst nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens entsprechend des Opportunitätsprinzips.