Betreff
Einwohneranfrage - Einwohnerbeschwerden wegen Hundekot
Vorlage
EAF-0037/2013
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.    Wie viele Einwohnerbeschwerden über liegen gelassene Fäkalien gab es in den Jahren 2010, 2011 und 2012? (Angabe bitte insgesamt pro Jahr oder durchschnittlich pro Monat)

2.    In welchen Stadtbereichen treten besonders häufig Einwohnerbeschwerden auf?

3.    Wie viele Verwarnungen wurden jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 an Hundehalter wegen Fehlverhaltens ausgesprochen? (Angabe bitte insgesamt pro Jahr oder durchschnittlich pro Monat)

4.    Wie viele Bußgelder, aufgrund der genannten Ordnungswidrigkeit, wurden jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012 verhängt? (Angabe bitte insgesamt pro Jahr oder durchschnittlich pro Monat)

5.    Welche Maßnahmen zur Vermeidung dieses Problems wurden in der Vergangenheit durchgeführt?

6.    Gibt es Bereiche mit stärkerer Belastung und falls ja, wie werden diese reinigungstechnisch besonders berücksichtigt?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Jährlich gab es ca. 20 Beschwerden/Anzeigen.

 

Zu Frage 2:

Die Beschwerden bezogen sich vor allem auf Verschmutzungen des Innenstadtbereiches und der Grünflächen.

 

Zu Frage 3 und 4:

Die Anzahl der Verwarnungen ist relativ gering, da die Beschwerdeführer bzw. Anzeigenerstatter i.d.R. nicht als Zeuge zur Verfügung stehen wollen und somit kein Owi-Verfahren eröffnet werden kann. Kontrollen des Außendienstes finden statt, jedoch ist die tatsächliche Feststellung des erforderlichen Tatbestandes äußerst selten. Zudem war in den letzten Jahren ein ständiger Wechsel der Außendienstmitarbeiter sowie zeitweise eine damit im Zusammenhang stehende Unterbesetzung zu verzeichnen, die sich insgesamt auf diese Kontrollen nachteilig ausgewirkt hat.

 

2010 – 5 Verwarnungen,  2 Bußgelder

2011 – 2 Verwarnungen,  2 Bußgelder

2012 – 7 Verwarnungen,  7 Bußgelder

 

Zu Frage 5:

Kontrollen werden durchgeführt. Aufruf in der Presse, auch zu bürgerschaftlichem Engagement

 

Zu Frage 6:

Am stärksten belästigt ist offensichtlich der Innenstadtbereich. Hier erfolgt je nach Satzung die Reinigung durch die Stadt oder die Anleger. Kommen Anlieger Ihren Verpflichtungen nicht nach, erhalten Sie entsprechende Aufforderungen.