Betreff
Einwohneranfrage - Fragen zur Veröffentlichung des Haushaltsplanes 2013
Vorlage
EAF-0038/2013
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wird der Haushaltsplan 2013 auf der Webseite der Stadt Eisenach kostenfrei und öffentlich zur Verfügung gestellt?

2.      In der Vergangenheit wurden bereits Haushaltspläne als PDF zum Herunterladen angeboten. Jedoch basierten diese Dokumente auf einer schlecht eingescannten Kopie des Originalhaushaltsplanes. Daraus ergab sich, dass diese Dokumente weder maschinenlesbar noch barrierefrei waren und somit für blinde und sehbehinderte Menschen schwer bis gar nicht erfassbar waren.

a) Wird der Haushaltsplan 2013 in einer maschinenlesbaren Form zum Herunterladen angeboten?

b) Werden beim Erstellen der Dokumente die Richtlinien zur Barrierefreiheit beachtet?

3.      Werden leicht verständliche Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsposten in die Dokumente eingearbeitet?

4.      Haushaltspläne in Tabellenform sind für viele Menschen schwer erfassbar. Eine grafische Aufbereitung der Daten kann für mehr Transparenz und Verständnis des Datenmaterials sorgen.

a) Ist eine Visualisierunq des Haushaltes geplant (z.B. ähnlich http://www.offenerhaushalt.de)?

b) Ist geplant, die Rohdaten des Haushaltes in maschinenlesbarer Form (z.B. XML oder CSV Datenformat) zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe interessierte Bürger selbst eine Visualisierung anfertigen können?

c) Sollte Frage 4b negativ beantwortet werden (keine Veröffentlichung der Rohdaten): Weshalb werden die Rohdaten nicht veröffentlicht?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2013 wurden in der Sitzung des Stadtrates am 20.03.2013 zur Beratung eingebracht. Die Beschlussfassung durch den Stadtrat gemäß § 57 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) soll planmäßig am 30.04.2013 erfolgen. Danach schließt sich das Genehmigungsverfahren gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO an.

 

Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO ist die Stadt Eisenach verpflichtet, die Haushaltssatzung mit genehmigungspflichtigen Bestandteilen sogleich nach der Genehmigung öffentlich bekannt zu machen. Gleichzeitig ist der Haushaltsplan zwei Wochen lang öffentlich auszulegen und bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten.

 

Die Stadt Eisenach wird – wie bereits in den vergangenen Jahren - über diese gesetzlich festgelegte Verpflichtung zur Offenlegung bzw. Einsichtnahme hinaus, im Rahmen der derzeitigen technischen Möglichkeiten den genehmigten Haushaltsplan der Stadt Eisenach auf der städtischen Homepage in elektronischer Form öffentlich zur Verfügung stellen.

 

Auch die Stadt selbst hat ein starkes Interesse daran, den Bürgern den städtischen Haushalt in verständlicher Form nahe zu bringen. Aus diesem Grund wurden in den Jahren 2006/07 und 2008 gesonderte Broschüren - sogenannte “Bürgerhaushalte” - erstellt, vorgestellt und allen Eisenacher Bürgern zur Verfügung gestellt. Aufgrund der defizitären Finanzlage der Stadt können diese freiwillige Leistung nicht mehr angeboten und die Broschüren fortgeschrieben bzw. aktualisiert werden. Ungeachtet dessen können beide Bürgerhaushalte weiterhin auf der städtischen Homepage im Bereich “Bürgerservice” eingesehen bzw. gedownloadet werden.