Betreff
Einwohneranfrage - Altlastensanierung Tor zur Stadt
Vorlage
EAF-0039/2013
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie viel Geld hat die Firma Heinrich Becker GmbH bis heute an öffentlichen Mitteln für welchen Zweck bekommen?

2.      Gibt es eine Auflistung für was im Einzelnen die Mittel für die Entsorgung von Altlasten an das Unternehmen verwendet wurden?

3.      Ist bekannt an welchem Standort die Heinrich Becker GmbH die Altlasten letztlich entsorgt hat?

4.      Zwischen der Heinrich Becker GmbH und dem Freistaat Thüringen gab es einen Vertrag über die Altlastenentsorgung. Ist dieser öffentlich einzusehen? [2] 

 

 

 

[1] http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1388953

[2] http://gruene-fraktion.thueringen.de/sites/gruenefraktion.

thueringen.de/files/drs52421 tor zur stadt meyer.pdf

 


Ich beantworte die Anfragen wie folgt:

 

Die Heinrich Becker GmbH (nachfolgend HBG) wurde mit Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 18.08.2005 für das Betriebsgelände der ehemaligen Farbenfabrik Arzberger Schöpff & Co in der Bahnhofstraße in 99817 Eisenach bezüglich der Altlasten vom Land Thüringen u.a. mit der Bedingung einer nachfolgenden Nachnutzung freigestellt.

 

Diesbezüglich hat dann die HBG und das Land Thüringen über das TMLFUN Kostenübernahmevereinbarungen getroffen, welche jedoch zu keiner Zeit die Stadt Eisenach betrafen. Weder der genaue Inhalt noch die genauen Bedingungen sowie auch der Abrechnungsstatus ist der Stadt Eisenach bekannt, da diese an diesem Abrechnungsverfahren nicht beteiligt ist.

 

Lediglich zur 3. Frage kann die Stadt Eisenach vortragen, dass folgende Unterlagen als Abschlussdokument der Darstellung der baulichen Situation im Bestand zum 27.11.2012 vorliegen:

 

Es sind 5 Ordner Dokumentationen vorhanden - die genehmigten Entsorgungsnachweise liegen innerhalb dieser Unterlagen in Kopie vor.         

Folgende genehmigte Anlagen wurden nach erfolgter Deklarationsanalyse nach jeweiliger genehmigter Menge mit Material je nach Entsorgungsnachweis beliefert:

 

-         Sortieranlage HBG -400t Wurzelwerke AiV

-         GAV Schkopau - 20.000t Boden zur Verwertung

-         Umweltschutz ost GmbH Coswig -20.000t - Boden zur Entsorgung

-         Umweltschutz Ost GmbH Coswig- 20.000t Boden zur Verwertung

-         Sammelentsorgungsnachweis GAV Schkopau- 20.000t - Boden zur Verwertung

-         AZV Wartburgkreis -Stadt Eisenach- 20.000t Boden zur Verwertung

-         ZAW Sachsen -Anhalt Süd, Görschen - 20.000t Boden zur Verwertung

-         Umweltschutz Ost GmbH Coswig - 20.000t Boden zur Verwertung mit vereinfachten Nachweis unter VNN 128 R 07001

-         GAV Schkopau -20.000 t Boden zur Verwertung

 

Damit war eine genehmigte Kapazität von 160.400 t zur Verfügung gestellt wurden. In diese Anlagen wurden dann insgesamt ca.90.000t t Boden tatsächlich entsorgt. Die Genehmigung und die Ausstellung der Entsorgungsnachweise erfolgt in Thüringen über das Thüringer Landesverwaltungsamt.

 

Die Kosten der Entsorgung und der Bauleistungen sind nicht Bestandteil der Sanierungsdokumentation.

 

Einsichtnahme in die Dokumente der Stadt Eisenach wird gewährt. Die Unterlagen sind sehr umfangreich.

 

Die Auskünfte zu den Fragen 1. Bis 4. hinsichtlich der Kostenerstattungen an die HBG sind dementsprechend nicht von der Stadt Eisenach zu erbringen. Die Fragen sind zur Beantwortung an das Land Thüringen zu stellen.

 

Hier kann dann das entsprechende Gremium um Auskunft ersuchen.