II. Fragestellung
Wie hoch war der Anteil der Eisenach zustehenden Gelder, welche nicht abgerufen wurden und wie wird mit möglichen Rückforderungen umgegangen?
1. Wie wird den Nutzungshemmnissen entgegengewirkt?
2. Wie kann sichergestellt werden, dass alle Anspruchsberechtigten nach dem möglichen Wegfall des Essensgeldzuschusses die dann wegfallenden Zuschüsse ersatzweise über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen?
3. Wie viele Kinder wären nach dem möglichen Wegfall des Essensgeldzuschusses anspruchsberechtigt?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Die Bundesbeteiligung a für die Leistungen der Bildung und Teilhabe
errechnet sich, anhand eines Prozentsatzes ausgehend von den Ausgaben für
Unterkunft und Heizung.
Gemäß § 46 Abs. 6 Satz 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) beträgt
dieser Wert bis zum Jahr 2013 5,4
Prozentpunkte.
2012 erhielt die Stadt Eisenach für die Gewährung der Leistungen für
Bildung und Teilhabe 483.465,67 € durch den Bund.
Für die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden
insgesamt 262.809,83 € ausgegeben.
Ob und inwieweit eine Rückforderung für nicht verbrauchte Mittel
seitens des Bundes bzw. des Landes erfolgen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt
nicht gesagt werden. Im Rahmen der Revision der Bundesbeteiligung an den
Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 46 Abs. 6 und 7 SGB II erfolgen im
Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe “Bildung und Teilhabe” hierzu Gespräche.
Über den Ausgang kann noch keine Aussage getroffen werden.
Zu 1:
Seitens des Sozialamtes erfolgen in fast regelmäßigen Abständen
Presseinformationen zum Thema Bildung und Teilhabe.
Darüber hinaus erfolgen seit Beginn des Schuljahres 2012 / 2013 Besuche
des Abteilungsleiters und der Mitarbeiterinnen für Bildung Teilhabe bei den
Schulen und sprechen mit den Schulleiterin und Schullehrern über die Leistungen
für Bildung und Teilhabe.
Weiterhin ist der Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe im
Internet unter www.eisenach.de/Bürgerservice/RathausVerwaltung/Sozialamt/Bildungs-undTeilhabepaket
jederzeit abrufbar. Unter diesem Link sind nicht nur der Antrag, sondern auch
alle weiteren Formulare (Einwilligungserklärung, Bestätigung von Schulen über
Klassenfahrten, Ausflügen, Kursen, Vereinsmitgliedschaften und Fahrten)
abrufbar.
Durch die Tatsache, dass in Eisenach für alle Leistungen der Bildung
und Teilhabe grundsätzlich nur eine Stelle – Sozialamt, Markt 22, Zimmer 49 –
zuständig ist, sind die Zugangshürden für die Bürgerinnen und Bürger überaus
gering. Nicht zuletzt auch bei einem Wechsel von einem Leistungsgesetz in ein
anderes.
Gleichfalls haben alle Schulen, Kindertagesstätten, Vereine und
Lernförderinstitute nur einen Ansprechpartner.
Dies erleichtert für alle Beteiligten die Zusammenarbeit im Interesse
der Kinder und Jugendlichen.
Die Zahl der Antragstellung auf Leistungen der Bildung und Teilhabe
nimmt kontinuierlich zu.
Zu 2.:
Eine 100 prozentige Sicherstellung, dass alle Anspruchsberechtigten,
auch die Leistungen der gemeinschaftlichen Mittagsversorgung in Anspruch
nehmen, kann nicht gegeben werden.
Nicht alle Antragsteller auf Leistungen für Teilhabe nehmen an der
gemeinschaftlichen Mittagsversorgung teil Hier gibt es aber auch
unterschiedliche Gründe.
Im Rahmen der Antragstellung werden alle Antragsteller auf die
Leistungen der Bildung und Teilhabe hingewiesen und es erfolgt immer eine
entsprechende Aufklärung.
Grundsätzlich liegt es aber in der Entscheidung der jeweiligen
Erziehungsberechtigten welche Leistungen sie für ihre Kinder beantragen und
auch in Anspruch nehmen wollen.
Zu 3:
Da der Essensgeldzuschuss einkommensunabhängig gezahlt wird, kann keine
Aussage darüber getroffen werden, wie viele Schülerinnen und Schüler
anspruchsberechtigt auf die Leistungen der gemeinschaftlichen Mittagsversorgung
im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes wären.