Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Kündigung der Mitgliedschaft im Deutschen Städtetag
Vorlage
AF-0443/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Ist der Austritt bereits vollzogen?

 

1.      Wenn Nein, warum nicht und wann erfolgt dieser?

2.      Wenn Ja, wann wurde der Austritt dem Deutschen Städtetag schriftlich mitgeteilt?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die Beantwortung erfolgt im Komplex:

Der Stadtrat hat im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept die Oberbürgermeisterin beauftragt, die Mitgliedschaft im Deutschen Städtetag “unverzüglich” zu kündigen.

Unverzüglich bedeutet, ohne schuldhaftes Verzögern.

Die Kündigung kann immer bis zum 30.06. eines Jahres mit Wirkung für das nächste Jahr erfolgen. Zum Zeitpunkt des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept war eine Kündigung frühestens mit Wirkung vom 01.01.14 möglich. Diese Kündigungsfrist läuft am 30.06.13 ab.

Nach Rücksprache im Haupt- und Finanzausschuss wird der Geschäftsführer des Deutschen Städtetages vor Ablauf der Kündigungsfrist im Haupt- und Finanzausschuss für den Verbleib im Deutschen Städtetag werben. Im Ergebnis des Termins ist die Kündigung auszusprechen oder die Beschlusslage durch den Stadtrat zu ändern.