II. Fragestellung
1.
Gibt es
Bewerbungen für die ausgeschrieben Stelle? Wenn ja, wurden Eingangsbestätigungen
bzw. Zwischenbescheide erstellt?
2.
Warum wurden die
Stadträte über diesen Stand nicht informiert?
3.
Wurde die
ausgeschriebene Stelle besetzt?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Diese Personalangelegenheit fällt gemäß § 29 Abs.3 ThürKO nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung absehen muss. In rechtlich unbedenklicher Weise kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass Bewerbungen eingegangen sind und die Stelle noch nicht besetzt ist.
Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass sich die Stadt in erneuten Verhandlungen mit dem Wartburgkreis hinsichtlich einer möglichen Zweckvereinbarung zur Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschule befindet.