II. Fragestellung
1. Ist dem Eigentümer dieser Zustand bekannt und
welche Maßnahmen werden von seiner Seite bzw. seitens der Stadt zur
Gefahrenverhütung ergriffen?
2. Wenn ja, gibt es einen zeitlichen Rahmen in dem die
Beseitigung der Gefahren vereinbart wurde?
3. Wenn nein, sind Gesprächstermine vereinbart worden
in dem die o.g. Beseitigung besprochen wird?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1-3:
Das o.g. Grundstück hat einen neuen Eigentümer.
Seit Ende des Jahres 2012 läuft ein bauaufsichtliches Verfahren zur Gebäudesicherung.
Einige Maßnahmen sind bereits umgesetzt worden.
Da diese Anfragen nicht die Aufgaben des eigenen, sondern des übertragenen Wirkungs-
kreises betreffen, können weitere Auskünfte zum bauaufsichtlichen Verfahren nicht
gegeben werden.