Sachverhalt
Auf den Beschluss zur 1. Nachtragshaushaltssatzung am 30.10.2009 (0136-StR/2009) wird verwiesen.
Mit Bescheid des Thüringer
Landesverwaltungsamtes vom 02.12.2009, eingegangen in der Stadtverwaltung am
07.12.2009, erfolgte die Genehmigung und
Würdigung der 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2009.
Die Erhöhung des Höchstbetrages
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan von bisher 13 Mio. € auf 15 Mio. € wurde genehmigt.
Weitere genehmigunspflichtige Bestandteile enthielt die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
Einzelheiten der Würdigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes sind dem beigefügten Bescheid zu entnehmen.
Die öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung wird unverzüglich veranlasst. Die öffentliche Auslegung soll im Zeitraum vom 14.12. 2009 bis 30.12.2009 erfolgen.
Anlagenverzeichnis:
Genehmigungsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 02.12.2009 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009